Es stimmt, dass auch ein mündlicher Maklervertrag gelten kann, in jedem Fall benötigt der Makler jedoch eine Vollmacht, die er den jeweiligen Versicherern vorlegen kann, um für Sie tätig zu sein. Dies ist vergleichbar mit einer Vollmacht, die ein Mandant seinem Rechtsanwalt oder Steuerberater erteilt, damit diese die Interessen seiner Mandanten vertreten können.
Ein Maklervertrag regelt darüber hinaus z.B. die Zuständigkeitsbereiche, Kündigungsfristen des Maklervertrages, Vergütungen für den Makler, Datenschutzklauseln und Haftungsfragen.
Um sicher zu gehen, dass in dem Maklervertrag keine für Sie ungünstigen Regelungen enthalten sind, sollten Sie via Internet versuchen, einen Mustermaklervertrag einzusehen und diesen vergleichen.
Ein Maklervertrag gibt gegenseitig mehr Klarheit. Auch kann der Versicherungsmakler hierüber seine Haftung auf ein rechtlich vertretbares Mass eingrenzen ( bspw. sind Verjährungsfristen von 30 Jahren für einen Makler kaum vertretbar, diese können rechtlich zulässig auf 3 Jahre verkürzt werden). Abschliessen müssen Sie ihn aber nicht, wenn Ihr Makler auch ohne Vertrag mit Ihnen arbeitet. Wir arbeiten bspw. ausschliesslich nur mit einem Mandanten zusammen, wenn ein schriftlicher Maklervertrag vorliegt.
Zusammenfassend gibt ein Maklervertrag gegenseitig mehr Klarheit und schränkt teilsweise auch Rechte und Pflichten ein.
Herzliche Grüsse