Versicherungswechsel nach selbst verschuldetem Autounfall

Hallo ,

nehmen wir einmal an jemand verursacht einen Verkehrsunfall. In aller Regel hat das ja zur Folge dass er in der Versicherung bei Haftpflicht und Vollkasko ab dem darauffolgenden Jahr hochgestuft wird.

Nehmen wir weiterhin an er würde noch im Unfalljahr die Versicherung wechseln.
Kann er sich so einer Hochstufung entziehen?

Danke für Eure Beiträge!

Hallo!

Nein !

Die alte VS meldet doch an die neue VS,ob sie einen Schaden reguliert hatte.
Bzw. man muss es selber im Anmeldebogen angeben und dann wird das durch Rückfrage nachgeprüft.
Man erwartet doch, neue VS übernimmt die bisherigen schadesfreien Jahre. Na, dann muss man aber auch hinnehmen, sie sprechen sich untereinander ab und nennen Vorschäden.

Kündigen und wechseln kann aber bei jedem Schaden schon. Das kann auch die VS selbst nutzen.

Achtung:

es wird natürlich NUR die Versicherung hochgestuft, die auch den Schaden begleichen musste.
Also bei Fremdschaden die Haftpflicht, dann bleibt eine Vollkasko auf altem Stand stehen.
es sind ja 2 Verträge.
Und so auch bei Eigenschaden, der Vollkaskovertrag wird hochgestuft, ein Haftpflichtvertrag bleibt auf altem Stand stehen.

Und es gibt Vertragsmodell,bei denen es Rabattretter gibt. Beim ersten Schaden wird noch nicht zurückgestuft,erst bei einem weiteren im selben Jahr.
Und bei hohen SF-Klassen wird zwar die Klasse zurückgestuft, aber der Beitrag bleibt gleich.

MfG
duck313

Achtung:

es wird natürlich NUR die Versicherung hochgestuft, die auch
den Schaden begleichen musste.
Also bei Fremdschaden die Haftpflicht, dann bleibt eine
Vollkasko auf altem Stand stehen.
es sind ja 2 Verträge.
Und so auch bei Eigenschaden, der Vollkaskovertrag wird
hochgestuft, ein Haftpflichtvertrag bleibt auf altem Stand
stehen.

Danke für die Infos!

Wenn jemand mit seinem PKW einen anderen PKW beschädigt kommt aber doch beides zum Tragen, Fremd- und Eigenschäden …

Hallo Duck313,

wie Du schreibst ist es nicht richtig

Und es gibt Vertragsmodell,bei denen es Rabattretter gibt.

Kommt immer auf den Versicherer an.

Bei uns z.B. gibt es den Rabattschutz und dies bedeutet,
werden in der Kfz-Hafpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung Schäden gemeldet,
bleibt die Schadensfreiheitsklasse im folgenden Versicherungsjahr erhalten.
Dies gilt auch für alle weitere Schäden im gleichen Jahr…

Beim ersten Schaden wird noch nicht zurückgestuft,erst bei
einem weiteren im selben Jahr.

Siehe oben!

Und bei hohen SF-Klassen wird zwar die Klasse zurückgestuft,
aber der Beitrag bleibt gleich.

Auch dies ist so nicht richtig, denn beim gleichen Versicherer bleibt die SF-Stufe gleich.
Nur sollte der VN den Versicherer wechseln, wird der Vertrag so behandelt, als hätte es den Rabattschutz bzw. Rabattretter nie gegeben.

MfG
duck313

Gruß Merger

Sicher, wobei man bei einem niedrigen Schaden auch die Kosten selbst übernehmen kann und somit wird man nicht hochgestuft.

Bei einem Versicherer-Wechsel fragt der neue Versicherer beim alten Versicherer die Schadensfreiheitsstufe ab und damit ist sichergestellt, dass im Folgejahr die Schäden berücksichtigt werden.

Unter Umständen kann sich der VN sogar schlechter stellen, wenn der neue Kfz-Tarif eine höhere Rückstufung im Schadensfall vorsieht als der derzeitige Kfz-Tarif.

Gruß Merger