Versicherungswechsel wegen begleitenden Fahren

Hallo,
mein Sohn macht mit 17 den Führerschein. Jetzt wollten wir ihn bei unserer Versicherung mit anmelden. Und Schock! Die Versicherung will mehr als das Doppelte von dem, was wir jetzt zahlen.
Dann habe ich mich bei einer anderen Versicherung informiert, und da täte der Mehrbetrag nur 80 € im Jahr betragen.
Kann ich die Versicherung jetzt unterm Jahr deswegen kündigen? Wir können unmöglich 1200 € Versicherungsbeitrag im Jahr zahlen. Oder gibt es einen anderen Weg, z. B. Auto ab- und anmelden?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Hallo!

Nein,das ist ja keine Beitragserhöhung für den laufenden Vertrag.
Man will eine Änderung,weil nun abweichend vom Vertrag ein Fahrer mit 17 Jahren den Wagen nutzen soll(zwar begleitet,aber er ist der Fahrer).
Und das wäre auch nur wichtig,wenn der bisherige Vertrag so eine Ausschlussklausel hat,die ein Mindestalter des Fahrers fordert.

Wäre nichts vereinbart zum Alter,dann bräuchte man sich auch nicht zu kümmern,auch der 17 -Jährige als Fahrer wäre abgedeckt.

Das Risiko ist doch noch recht neu und kann kaum mit echten Unfallzahlen kalkuliert werden,deshalb gibts auch die Unterschiede zwischen den VS.

MfG
duck313

bei unserer Versicherung mit anmelden. Und Schock! Die Versicherung will mehr als das Doppelte von dem, was wir jetzt zahlen.

Das ist normal.

Dann habe ich mich bei einer anderen Versicherung informiert, und da täte der Mehrbetrag nur 80 € im Jahr betragen.

Da stimmt etwas nicht.

Kann ich die Versicherung jetzt unterm Jahr deswegen kündigen?

Nein.

zahlen. Oder gibt es einen anderen Weg, z. B. Auto ab- und anmelden?

Den Jungen nicht fahren lassen, solange ihr bei dieser Versicherung versichert seid.

Hallo Nordlicht,

die Beiträge zur Kfz-Versicherungen werden bei den Versicherer unterschiedlich berechnet.

bei unserer Versicherung mit anmelden. Und Schock! Die
Versicherung will mehr als das Doppelte von dem, was wir
jetzt zahlen.

Das ist normal.

Nein - das doppelte dürfte es nicht kosten.
Teilweise kommt sogar bei jungen Leuten unter 23 mit begleitetem Fahren ein günstigerer Beitrag zustande.

Dann habe ich mich bei einer anderen Versicherung informiert,
und da täte der Mehrbetrag nur 80 € im Jahr betragen.

Da stimmt etwas nicht.

Doch, es kann stimmen.

Kann ich die Versicherung jetzt unterm Jahr deswegen kündigen?

Nein.

zahlen. Oder gibt es einen anderen Weg, z. B. Auto ab- und anmelden?

Den Jungen nicht fahren lassen, solange ihr bei dieser
Versicherung versichert seid.

Es gibt eine Möglichkeit: Auto abmelden - auf den Ehegatten neu anmelden und den Schadensfreiheitsrabatt übertragen.
Aber bitte, dies zuerst mit dem neuen Versicherer besprechen.

Gruß Merger

hi

bei unserer Versicherung (da direkt) ist das eine Jahr begleitetes Fahren INKLUSIVE. Der Beitrag musste nicht angepasst werden, etwa um den 17-jährigen als jüngsten Fahrer einzutragen

Erst, wenn der Bub mit 18 dann den Schein besitzt und allein fährt, hätten wir ihn als jüngsten Fahrer in den Vertrag eintragen lassen müssen

vielleicht nochmal nachfragen?

Gruss

Dann habe ich mich bei einer anderen Versicherung informiert, und da täte der Mehrbetrag nur 80 € im Jahr betragen.

Da stimmt etwas nicht.

Ich zahl für einen MB W124 300D bei SF4 im Jahr 100.- mehr (600.- statt 500.-) für Haftpflicht bei 17-jährigem Fahrer. Der Beitrag bleibt übrigens gleich wenn er 18 ist und am begleitenden Fahren teilgenommen hat.