Versicherungwahl

Hallo,

als Beamter auf Probe hat man nicht nur bei der Krankenversicherung die Qual der Wahl, sondern auch, wenn es darum geht, sich bei eventueller Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit abzusichern. Sicher wäre es sinnvoll eine derartige Versicherung zu wählen, die dann bei „nicht in Anspruchnahme“ einen gewissen Betrag ausschüttet! Schließlich hat man jahrelang eingezahlt und es doch nicht gebraucht.

Ist dies jedoch bei Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall? Mit Welchen finanziellen „Verlusten“ muss man ca. rechnen?

Gerade für einen Beamten auf Probe ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam. Das gilt aber nur dann, wenn diese eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Sehe ich das richtig?

Viele Grüße

Es liegt in der Natur der Sache, das man bei allen Versicherungen jahrelang „einzahlt“ und nichts zurückbekommt.
In gewissem Umfang werden die neuen Beiträge entsprechend angepasst,wenn es im Vorjahr weniger Schadensfälle gab (allgemein,nicht individuell).

Aber echte Rückvergütungen sind doch die Ausnahme.  Gerade bei BU ist mir nicht bekannt, das das angeboten würde.

Und die BU-Versicherung ist für alle Arbeitnehmer sehr wichtig, denn gerade bei Anfängern zahlt die Berufsgenossenschaft noch keine Rente aus eigener Anwartschaft !

MfG
duck313

… zumal die BG auch nichts mit Beamten am Hut hat.

Ja, eine BU-Versicherung mit möglichst echter DU-Klausel ist wichtig. Eine Beitragsrückvergütung in der BU bei Leistungsfreiheit kenne ich auch nicht, sie wäre mit vorher höheren Beiträgen zu erkaufen.

In der BU ist es zzt. üblich, dass ein guter Schadenverlauf zusammen mit außerrechnungsmäßigen Gewinnen bei Kapitalanlagen als Sofortrabatt auf die Prämien ausgeschüttet wird. Man darf die so reduzierten Prämien aber nicht als garantiert ansehen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Hallo Planck.

als Beamter auf Probe hat man nicht nur bei der
Krankenversicherung die Qual der Wahl, sondern auch, wenn es
darum geht, sich bei eventueller Berufsunfähigkeit bzw.
Dienstunfähigkeit abzusichern.

Korrekt.

Sicher wäre es sinnvoll eine
derartige Versicherung zu wählen, die dann bei „nicht in
Anspruchnahme“ einen gewissen Betrag ausschüttet! Schließlich
hat man jahrelang eingezahlt und es doch nicht gebraucht.

Dazu gleich mehr von mir.

Ist dies jedoch bei Dienstunfähigkeitsversicherung und
Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall? Mit Welchen
finanziellen „Verlusten“ muss man ca. rechnen?

Gerade für einen Beamten auf Probe ist die
Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam. Das gilt aber nur dann,
wenn diese eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Sehe
ich das richtig?

Ja, beide Punkte sind wichtig und richtig.

Und nun zum Kern Deiner Frage, ob es DU-Versicherungen gibt, bei denen man (einen Teil) seines Geldes zurückbekommt.
Antwort: JEIN !

Denn es ist ein „Trick“ dahinter. Es gibt Angebote mit Ausschüttung. Dies funktioniert dann aber nach dem Prinzip, dass Du für die Versicherung deutlich mehr Geld einzahlst als für eine reine DU-Versicherung (also nur den Risikoschutz). Mit dem „Mehr an Geld“ arbeitet die Versicherung (legt es an) und durch diesen Zugewinn (durch Zinseszins kommt da schon etwas zusammen bei einer Laufzeit von 30-40 Jahren) kommt am Ende dann in etwa die Summe raus, die Du einbezahlt hast.

In kurzen, einfachen Worten: Du zahlst mehr, bekommst dafür Dein Geld zurück am Ende.

Das Ganze so zu regeln beinhaltet aber auch Nachteile. Man bricht z.Bsp. die „goldene Regel“ Risiko und Sparen nicht miteinander zu kombinieren. Dies hier ausführlich zu begründen würde den hiesigen Rahmen sprengen.

Da müsste man sich auf direktem Wege an mich wenden.

Viele Grüße

Grüße zurück
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler
Link zur ViKa/Homepage

Hallo Claudia,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich sag mal so: Ich lag wohl nicht „ganz“ verkehrt.

Mittlerweile ist mir auch klar, dass es eine Versicherung ist, die mich schützt, wenn mal etwas passiert. Ähnlich wie die Haftpflicht, in der man etwas einzahlt und dann brauch man die vielleicht oder auch nicht. Da bekomme ich ja auch nichts wieder. Aber ich bin geschützt, wenn zum Beispiel der Schulschlüssel verloren geht.

Ist man nun Beamter auf Probe und der Dienstherr kündigt einen, dann hat man ja keinerlei finanzielle Ansprüche. Und die DU-versicherung bzw. AU-versicherung (jeweils mit der Dienstunfähigkeitsklausel) soll dann dagegen schützen, dass man „leer“ dasteht.

Nun hab ich schon viel im Internet geschaut und man findet oft, das die AU-versicherung für Beamte auf Probe geeigneter ist, als die DU-Versicherung. Aber das leuchtet mir nicht ganz ein. Ggf. kannst du mir da noch einen Hinweis zu geben.

Viele Grüße

Hallo Planck.

Hallo Claudia,

bitte bleibe bei Claude - ansonsten unterziehst Du mich einer Geschlechtsumwandlung :smile:

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich sag mal so:
Ich lag wohl nicht „ganz“ verkehrt.

Gerne.

Mittlerweile ist mir auch klar, dass es eine Versicherung ist,
die mich schützt, wenn mal etwas passiert. Ähnlich wie die
Haftpflicht, in der man etwas einzahlt und dann brauch man die
vielleicht oder auch nicht. Da bekomme ich ja auch nichts
wieder. Aber ich bin geschützt, wenn zum Beispiel der
Schulschlüssel verloren geht.

Super, dass das dann auch richtig bei Dir angekommen ist.

Ist man nun Beamter auf Probe und der Dienstherr kündigt
einen, dann hat man ja keinerlei finanzielle Ansprüche. Und
die DU-versicherung bzw. AU-versicherung (jeweils mit der
Dienstunfähigkeitsklausel) soll dann dagegen schützen, dass
man „leer“ dasteht.

Also man muss zuerst mal klären wieso man aus dem Dienst entlassen wird.
Ist es aufgrund eines Dienstunfalls genießt man eine (Grund-) Versorgung.

Bei allen anderen Gründen entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Nun hab ich schon viel im Internet geschaut und man findet
oft, das die AU-versicherung für Beamte auf Probe geeigneter
ist, als die DU-Versicherung. Aber das leuchtet mir nicht ganz
ein. Ggf. kannst du mir da noch einen Hinweis zu geben.

Also ich glaube nicht, dass eine AU eine bessere Absicherung als eine BU/DU sein kann. Das liegt schon in der Natur der Sache.

Viele Grüße

Grüße zurück
Claude Burgard
Versicherungsmakler - online und offline beratend
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1 Like

Hallo Claude,

entschuldige das Missverständnis. Das kommt dabei raus, wenn man den ganzen Tag das Netz nach Informationen durchsucht^^

Du hast mir auf jeden Fall sehr geholfen. Es liegt bzw. lag nur ein Problem mit meinem Begriffsverständnis vor. Was ich mir als Beamter auf Probe auf jeden Fall holen will, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Das heißt ich hab die AU und die BU durcheinandergehauen.

Kurz gesagt: Die BU-Versicherung ist eine DU-Versicherung, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.

Viele Grüße
Planck

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Kurz gesagt: Die BU-Versicherung ist eine DU-Versicherung, die
eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.

Falsch rum. Die DU ist eine BU mit einer echten DU-Klausel (ohne Schlupflöcher…)

Viele Grüße
Planck

Gut gut…es geht anscheinend eh mit mir zu Ende :smiley: Vielen Dank nochmal :wink: