Versorgungsamt

Wie lange hat das Versorgungsamt Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten.Warte nun schon über 3 Monate auf eine Antwort.Gibt es für die Behörde eine Frist zur Antwort?

Wie lange hat das Versorgungsamt Zeit um einen Widerspruch zu
bearbeiten.Warte nun schon über 3 Monate auf eine Antwort.Gibt
es für die Behörde eine Frist zur Antwort?

Hallo Alfred.

Ja, ja, das kenne ich auch. Wenn dir die entsprechende Behörde nach Eingang deines Schreibens noch keine, ich widerhole noch keine, sogg. Eingangsbestätigung geschickt hat, hast du sehr wohl einige Rechte. Nur ist es in vielen Fällen so, dass die erst einmal eine Schreiben schicken in dem sie den Eingang bestätigen und auf die weiter Bearbeitung verweisen weil die ja noch entsprechende dauert.
Doch habe ich was gefunden was dir weiterhelfen kann. Sei ja bitte nicht so einfälltig und schreibe da entsprechend hin damit die auch mal die Finger wackeln lassen.
http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856201.html
Hier kannst du weitere Infos bekommen.
MfG
Hans13

Hallo,

das Versorgungsamt muss in aller Regel ärztliche Befunde vom Arzt/Krankenhaus/MDK oder anderen Stellen anfordern. Das dauert seine Zeit, und es lässt sich auch nicht beschleunigen.

Die Bearbeitung mal schematisch:
Befundanforderung, Wiedervorlagefrist (WVL) 4 Wochen
Arzt oder andere Stelle erinnern, WVL 4 Wochen
Mitteilung an Antragsteller, dass eine Stelle nicht antwortet, mit der Bitte, sich mit dieser Stelle selbst in Verbindung zu setzen, WVL 4 Wochen
Androhung eines gerichtlichen Vernehmungsersuchens (nur wenn ein Arzt nicht antwortet) WVL 2 Wochen
Terminsmitteilung an den Arzt, Vernehmung im Amt, WVL 2 Wochen
Arzt hat nicht geantwortet, Vernehmungsersuchen an das zuständige Sozialgericht. Keine WVL, ist jetzt vom Gericht abhängig. Kann viele Wochen dauern.

Andere Stellen (also außer Arzt) antworten in aller Regel innerhalb von vier bis acht Wochen, außer bei laufenden Anträgen bei Berufsgenossenschaften.

Nach Eingang muss die Akte mit den Befunden zu einem der Gutachter, der muss seine Stellungnahme abgeben (schriftlich), dauert evtl. vier Wochen.

So ist dann zu erklären, wie die langen Bearbeitungszeiten zustanden kommen. Also den Sachbearbeiter anrufen, fragen, wer angeschrieben wurde und wann. Dann bei diesen Stellen nachhaken (anrufen/schreiben).

Gruß

Andreas