Versorgungsamt GDB höher Stufung

Habe einen GDB von 30%,habe dann Verschlimmerungsantrag gestellt,leider abgelehnt kein höherer GDB.Auflistung :

  1. 20 % auf Asthma Bronchiale - 2) 20 % Somatofarme Schmerzstörung .
  2. 20 % auf Schulterverrenkungsfolgen mit Teilsteife _
  3. 20 % Verschleiß und Bandscheibenleiden der Wirbelsäule Nervenwurzelreizungen - 5) 10 % Speiseröhrenreflux.
    Komischer weise ist meine starke Migräne nicht berücksichtigt worden,und meine beidseitigen Sprungelenksinsuffizienz.
    Weiss so mittlerweile nicht mehr weiter,kann mir einer helfen,dringend!!

Hallo terra72.
Ist die Ablehnung schon länger her? Es gibt auch den Weg der Klage beim Sozialgericht. Der ist für den Kläger kostenfrei. Erfahrungsgemäß kann dir halt ein Rechtsanwalt in diesen kniffligen Sachen besser weiterhelfen. Hoffentlich hast du eine entsprechende Rechtschutzversicherung.
Ein ganz persönlicher Rat noch von mir.
Solche Verschlechterungsanträge gehen und stehen mit deinem Hausarzt. Wie bekannt ist, sollen ja gerade dort sämtlich Befunde der Fachärzte zusammenlaufen. Vor Antragstellung sollte man da im einzelnen die verschieden „Krankheiten“ mit seinen Hausartz besprechen. Auch dieser kann dann einschätzen, ob eine GdB und wieviel eventuell erreicht werden kann.
MfG
Hans13

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Danke Hans für deine Antwort,der Widerspruch ist noch ganz frisch,ich leide auch noch an einer Facettengelenksarthrose im LWS Bereich,und AC.Gelenksarthrose in der Schulter.Rechtschutz habe ich,die sache liegt zur Zeit bei der gewerkschaft,die bearbeiten den Widerspruch.Habe von denen einen Brief erhalten,soll meine Ärtzte ansprechen,ob die Bewertung der prozente in ordnung geht.Meine Ärtzte sagen zwar ,das es höher bewertet werden müsste,aber direkt wollen die auch nichts tun!Stecke momentan in der zwickmühle!

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Hallo terra,

wenn es Dir (auch) um den arbeitsrechtlichen Schutz geht, solltest Du einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Das geht ausdrücklich auch bei laufendem Verfahren mit dem Versorgungsamt und schließt auch spätere Erhöhunhgsanträge nicht aus.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo terra72.
Dein Arzt oder Ärzte wissen nun aber, dass was auf sie zukommt. Sobald dein Widerspruch eingereicht ist, werden die vom Amt aus tätig. Deine Daten werden dann beim Amt für soziale Angelegenheiten dem dortigen medizinischen Dienst vorgelegt. Dieser medizinische Dienst bewertet dann deine Einstufung anhand der Aktenlage. Das ist das nur, was du bei deinem ursprünglichen Antrag und deinem Verschlechterungsantrag reingeschrieben hast.
Wenn sie dir deinen Widerspruch ablehen, kannst du ruhig klagen gehen. Dort beim Sozialgericht werden dann in der Regel neue Befunde und neue Gutachten eingeholt, deine Ärzte angeschrieben usw. Das könnte dir ja nur recht sein.
Darfst mich aber jederzeit auch privat mal anfunken wenn du noch weiter Fragen hast.
MfG
Hans13

Ersteinmal danke für deine Antwort,ich hoffe das die Sache,positiv für mich ausgeht.Du hast recht,wenn sie den Widerspruch nicht stattgeben,werde ich Klage einreichen,da sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat.Nur die Sache geht mir ganz schön an die Nerven,habe das Gefühl das sie mir eigentlich meine 50 % geben müssen,aber sie wahrscheinlich ihre Vorgaben haben.Werde euch aber hier weiter berichten,und vielleicht geht die sache noch gut für mich aus!Gruss und danke an allen.