hallo liebe leser!
Würde gerne einen rat von euch bekommen über das vorgehen beim versorgungsamt.
am 04.06.2012 erhilt ich auf meine behinderung gdb50 unbefristet erhalten, habe darauf widerspruch eingelegt, da dies nicht der tatsache entsprach.
am 21.09.2012 wurde dann der widerspruchsbescheid abgeändert auf gdb60 aber immer noch ohne das merkzeichen g, was ich ja schließlich beantragt hatte.
ein erneuter widerspruch von mir auf das merkzeichen g ist nun abgeleht worden.
also gdb60 unbefristet aber kein merkzeichen „G“
hat jemand von euch einen gutet rat für mich, wie ich weiter vor gehen kann.
schon jetzt vielen dank.
liebe grüße roland
Hallo,
hier kann man nur formal reaten, bei einem Widerspruch immer vor der Formulierung der Begründung Akteneinsicht zu verlangen, um zu sehen, auf was das VA seine Meinung stützt.
Oft genug sind es die eigenen Ärzte, die entweder schlampig formulieren oder aber was ganz Anderes schreiben, als sie ihren Patienten erzählen.
Im Übrigen sollte ein behinderter Mensch immer darauf achten, einen Rechtsschutz im Sozialrecht zu haben, der auch das Widerspruchsverfahren umfasst. Diesen Rechtsschutz gibt es für Gewerkschaftsmitglieder (im Beitrag enthalten) oder aber bei Sozialverbänden wie VdK, SoVD etc.
&Tschüß
Wolfgang