Hallo,
ich bin 1996 geschieden worden, damals wurde ein Versorgungsausgleich gemacht. Nun erhalte ich Erwerbsminderungsrente. Ich habe gehört, dass das Gesetz 2009 geändert wurde. Könnte ich nochmal einen Versorgungsausgleich machen lassen und wie geht das?
Irgendwie ist das ja nicht normal, dass nach über 20 Jahren Ehe der Exmann ein tolles Leben führt und ich mir nicht mal eine Brille leisten kann.
Wäre nett, wenn mir jemand mal einen Tipp geben könnte.
Danke im Voraus
Rosi
Das klingt in der Tat unfähr, aber:
- Zum Versorgunsausgleich müssen zwei zustimmen bei Gericht - also rechtskräftiges Urteil und nicht mehr änderbar
- Seit 1996 sind rund 19 Jahre vergangen: Verjährung ist mit Sicherheit eingetreten
Aus meiner Sicht sehe ich keine Chance, zumal die Gegenseite argumentieren wird, dass man sich gegen diese Risiken hätte 1996 bereits selbst versichern können.
Um Rechtssicherheit zu erhalten gibt es jedoch nur eines: Rechtsanwalt befragen.
MfG
CKH
hallo Rosi E-dorf
letztes Jahr im Sommer gab es hierzu eine Sendung im 1. Programm. Ich habe mir selbst hierfür einen Link gespeichert, wo man wertvolle Infos findet. Vielleicht hilft es dir ja auch weiter.
Die Sendung hieß: Versorgungsausgleich - Chance auf mehr Rente
http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/…
Alles Gute!
LG
Hallo,
da Du bereits 1996 geschieden wurdest, trifft die Neuregelung von 2009 auf Dich nicht zu. Hierunter fallen nur Scheidungsanträge ab September 2009. Für die vorherigen Scheidungsfälle gilt altes Recht. Man kann also keinen weiteren Versorgungsausgleich machen.
Zu prüfen ist, ob aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit der Exmann nach lanjähriger Ehezeit einen Aufstockungsunterhalt zahlen muss. Das kann der Anwalt ausrechnen.
Viele Grüße
Danke Tanemali, der Link ist klasse, damit kann ich richtig viel anfangen.
Richtig lautet der:
http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/…
Viele liebe Grüße
Rosi
Hi Christian, danke für die schnelle Antwort.
Es scheint doch etwas anders zu sein, Tanemali hat mir einen tollen Link geschickt. Also, bei allen Scheidungen zwischen 1977 und 2009 kann der Versorgungsausgleich auf Antrag neu berechnet werden.
Alles Liebe
Rosi
Danke für die Antwort, es sieht doch besser aus, auf Antrag kann der Versorgungsausgleich wohl doch nochmal berechnet werden, das betrifft die Scheidungen zwischen 1977 und 2009, das kommt für mich dann wohl doch in Frage.
Alles liebe
Rosi
Hey,
die Möglichkeit besteht.
Antrag muss bei Familiengericht gestellt werden.
Gruß