Versorgungsausgleich Auszahlen

Nach der Scheidung wurden die Gesetzlichen Rentenansprüche geteilt . Jedoch wurde aus einer Privaten versicherung mir eine Summe X zugesprochen muss Ich jetzt einen neuen Vertrag mit dieser Versicherung abschließen oder kann Ich mir die Summe auszahlen lassen weil Ich diesen Vertrag nicht möchte !! Alles in zusammenhang eines Versorgungsausgleiches.

kann ich nicht helfen…

Frag bei der Versicherung nach und bei deinem Anwalt. Soweit mir bekannt ist wird der Betrag erst ab Rentenbeginn gezahlt

Hallo,
sicher bin ich mir nicht. Es hängt aus meiner Sicht von der Versicherung bzw von der Vertragsgestaltung ab, ob der benannte Betrag auszahlbar ist. Sicher wird man keinen neuen Vertrag abschliessen müssen, evtl. findet eine Übertragung des bestehenden Vertrags statt.

Viele Grüße

ich selbst habe mir 2004 meine Beiträge einer Riesterrente ausbezahlen lassen.
Ich hatte weder Stadliche Förderung noch vom Arbeitgeber.
Wie es ausieht wen man Förderung erhalten hat weis ich nicht.
Jedoch habe ich im Nachrinein keinen Gewin gemacht.
Ich würde mich bei der Versicherung erkundigen einen Teil ausbezahlen zu lassen und den anderen Teil weiter anzulegen.
Ansonsten kann ich keine Fachkentnisse in diesem Gebiet vorweisen und kann nicht weiter helfen.

Hallo,
sofern Ihnen die Summe X in Form eines Scheidungsurteils schriftlich zugesprochen wurde, kommt bei Fälligkeit der Versicherung die Summe zur Auszahlung, hier ist kein neuer Vertrag nötig. Vor Ablauf der Frist wird die Versicherung nichts auszahlen.
Alles Gute

Danke für Ihre Antwort !

Wessen Rentenversicherung ist es denn? Der Eigentümer muss dem anderen die Wertezuwachs (Zugewinn) dem anderen ausgleichen. Bei Erteilung oder ggfs, durch Auflösung. Falls Auflösung nicht möglich bitte einigen.

Gruß und alles Gute
EJWW

Hallo
ich kann dir leider bei dieser Frage nicht helfen.
Tut mir leit.
Aber gehe doch zu einem Anwalt u. frage ihn danach in einer Rechtsberatung, den der kann dir eine Auskunft geben.
gruß Seppel42

Leider keine Ahnung
Tschüß