Versorgungsausgleich berechnen

An mich wurde folgende Frage aus der Sippe gestellt. Könnt ihr mir helfen?

Es geht darum die Scheidungsfolgen, was den Versorgungsausgleich angeht, zu berechen. Die Lage wird dadurch kompliziert, das sie (Mitte 40) eine relativ komplexe Erwerbsbiografie hat während er (Ende 40) als Beamter (Soldat) eine Pension bekommen wird und vorallem dadurch, dass er berufsbedingt wohl 10 Jahre vor ihr in den Ruhestand geht und in der Zeit zwischen Scheidung und Ruhestand seine Bezüge bereits gekürzt werden um den Betrag, den
er als Versorgungsausgleich an sie übertragen muss, auch wenn sie noch keinen Cent Leistung daraus bezieht.

Die Kernfrage ist: Wie kann man möglichst kostengünstig so halbwegs rausbekommen von welchen Summen dabei jeweils pro Monat ab der Scheidung die Rede ist:

  • Seiner Ausgleichszahlung vor der Pensionierung
  • Seiner Einbuße ab der Pension bis zu ihrer Verrentung
  • Seiner Einbuße nach ihrer Verrentung
  • Ihres Gewinns ab ihrer Verrentung

Wer kann einem da kostenkünstig weiterhelfen?

Anwalt für Familienrecht
Steuerberater

Die Übertragung der Pensionsansprüche führt in der Regel zu einer Reduzierung der Unterhaltszahlungen. Erstens. Zweitens kann der Versorgungsausgleich auf Antrag beim Familiengericht so lange ausgesetzt werden, bis die ausgleichsberechtigte Person Leistungen erhalten kann. Das genaue Procedere erklärt der Fachanwalt für Familienrecht gerne, den man sowieso einschalten sollte.

Gruß
C.

Die Kernfrage ist: Wie kann man möglichst kostengünstig so halbwegs rausbekommen von welchen Summen dabei jeweils pro Monat ab der Scheidung die Rede ist:

  • Seiner Ausgleichszahlung vor der Pensionierung
  • Seiner Einbuße ab der Pension bis zu ihrer Verrentung
  • Seiner Einbuße nach ihrer Verrentung
  • Ihres Gewinns ab ihrer Verrentung

Wer kann einem da kostenkünstig weiterhelfen?
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Hallo,

Beamter gegen komplexe Erwerbsbiographie ist so konkret, dass man nichts Konkretes sagen kann. Schon der Ausgleich zwischen Beamten und Rentenversicherten ohne Besonderheiten ist voller Fallstricke.

Ein Irrtum ist allerdings, dass bereits die laufenden Bezüge wegen des Versorgungsausgleichs gekürzt werden. Es könnte sich allerdings um Unterhalt handeln, sollte der aus irgendwelchen Gründen gezahlt werden müssen.

Es gibt auch keinen Unterschied zwischen seiner Einbuße vor und nach ihrer Verrentung. Immer vorausgesetzt, es wurden keine individuellen Regelungen getroffen.

Helfen kann nur der erfahrene Anwalt, wobei Anwälte ja bekanntlich nicht rechnen können (iudex non calculat). Selbst aufpassen ist also nicht zu ersetzen.

Viel Glück

Barmer

Die Sachlage ist genau umgekehrt: der Beamte geht in den Ruhestand, während die ausgleichsberechtigte Pension erst zehn Jahre später. Dann werden die Versorgungsbezüge gekürzt, ohne daß die ausgleichsberechtigte Person etwas davon hätte. In solchen Fällen setzt man den Versorgungsausgleich bis zum Ruhestand der ausgleichsberechtigten Person in der Regel aus. Unterläßt man das, werden die Folgen dadurch gedämpft, daß der Unterhalt entsprechend reduziert wird, weil ja dem Ausgleichspflichtigen nach dem Versorgungsausgleich weniger Einkommen zur Verfügung steht. So oder so ist die Aussetzung die sinnvollere Vorgehensweise. Vor allem, weil der Ausgleichspflichtige dann am Ende immer noch mehr rausbekommt. Ein zusätzliches Motiv kann natürlich auch der Umstand sein, daß man Vatter Staat bzw. dem Rentenversicherungsträger kein Geld schenken will.

Gruß
C.