Hallo,
ein Student hat sich für die Dauer seines Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist also privat krankenversichert. Nun nimmt er für 4,5 Monate eine Tätigkeit > 20 h/Woche (Gehalt ca. 1400 € brutto) auf und wird damit für die Dauer dieser Beschäftigung versicherungspflichtig.
Der GKV-Beitrag wird nun direkt von dem Arbeitslohn abgezogen. Die GKV hat jetzt aber zusätzlich einen Beitragsbescheid erlassen, dass die Versorgungsbezüge, die dieser Student erhält (ein Elternteil ist verstorben und war Beamter) ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen und zwar der vollen Beitragspflicht (14,6 % + 2,6 % PV + 0,9 % Zusatzbeitrag), d.h. da kommt ein hübsches Sümmchen zusammen.
Das wundert mich, denn mein Kenntniststand war, dass weitere Einkünfte wie z.B. auch Vermietung, Selbständigkeit etc. nur dann beitragspflichtig sind, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist. Bei einer Pflichtversicherung dachte ich, dass sich die Beitragspflicht auf den Arbeitslohn beschränkt, aber dem ist anscheinend nicht so!?
PS: Mal ne ganz andere Frage: Woher weiß die GKV was von den Versorgungsbezügen, sie kannte sogar die genaue Höhe, gibt es da ein zentrales Register?