Versorgungsbezüge (waisengeld) beitragspflichtig in GKV?

Hallo,

ein Student hat sich für die Dauer seines Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist also privat krankenversichert. Nun nimmt er für 4,5 Monate eine Tätigkeit > 20 h/Woche (Gehalt ca. 1400 € brutto) auf und wird damit für die Dauer dieser Beschäftigung versicherungspflichtig.

Der GKV-Beitrag wird nun direkt von dem Arbeitslohn abgezogen. Die GKV hat jetzt aber zusätzlich einen Beitragsbescheid erlassen, dass die Versorgungsbezüge, die dieser Student erhält (ein Elternteil ist verstorben und war Beamter) ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen und zwar der vollen Beitragspflicht (14,6 % + 2,6 % PV + 0,9 % Zusatzbeitrag), d.h. da kommt ein hübsches Sümmchen zusammen.

Das wundert mich, denn mein Kenntniststand war, dass weitere Einkünfte wie z.B. auch Vermietung, Selbständigkeit etc. nur dann beitragspflichtig sind, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist. Bei einer Pflichtversicherung dachte ich, dass sich die Beitragspflicht auf den Arbeitslohn beschränkt, aber dem ist anscheinend nicht so!?

PS: Mal ne ganz andere Frage: Woher weiß die GKV was von den Versorgungsbezügen, sie kannte sogar die genaue Höhe, gibt es da ein zentrales Register?

Hallo,

ich fange mal hinten an: Die Beitragsberechnung ist korrekt. Renten und auch ähnliche Einkünfte sind immer beitragspflichtig.

Wenn man aber dann als Arbeitnehmer pflichtig wird (und diese Pflicht schlägt alle Befreiungen), lebt die Beitragspflicht wieder auf.

Der Fehler liegt darin, dass der Arbeitgeber Dich nicht als Werkstudenten sieht (unter 20 Stunden oder unter 5 Monate). Warum nicht ? Dann wäre nämlich die ganze KV außen vor geblieben.

Viel Glück

Barmer

Woher die das wissen ? Ein zentrales Register gibt es nicht. Aber wahrscheinlich hat der Staat bei Waisengeldbeginn nach der Krankenkasse gefragt und das dahin gemeldet.

Hallo,

ich fange mal hinten an: Die Beitragsberechnung ist korrekt.
Renten und auch ähnliche Einkünfte sind immer
beitragspflichtig.

Wenn man aber dann als Arbeitnehmer pflichtig wird (und diese
Pflicht schlägt alle Befreiungen), lebt die Beitragspflicht
wieder auf.

Ok, danke.

Der Fehler liegt darin, dass der Arbeitgeber Dich nicht als
Werkstudenten sieht (unter 20 Stunden oder unter 5 Monate).
Warum nicht ? Dann wäre nämlich die ganze KV außen vor
geblieben.

Gute Frage. Diese 5 Monate kannte ich nicht, nur 2 Monate, sonst wäre das damals gleich unter Nennung der entsprechenden Paragraphen angesprochen worden. Es handelt sich um ein 6-monatiges Praktikum (Vollzeit), in der Studienordnung sind 6 Wochen vorgeschrieben. Daher hat der AG das ganze aufgeteilt in ein 1,5 monatiges Pfichtpraktikum (ohne SV-Pflicht)+ anschließendes 4,5 monatiges freiwilliges Praktikum. Es ist aber ein Arbeitsvertrag, also eine durchgehende sechsmonatige Beschäftigung. Der AG ist dann auf den Studenten zugegangen und hat ihm mitgeteilt, dass er während dieser 4,5 Monate nicht privatversichert bleiben kann, sondern nur in den ersten 1,5 Monaten. Das hat der Student dann so akzeptiert, da er sowieso schon damit gerechnet hatte. Mal angenommen, der AG hat einen Fehler gemacht, wäre das jetzt noch möglich, diesen Fehler (rückwirkend) zu korrigieren? Mittlerweile sind 1,5 der 4,5 Monate rum.

Viel Glück

Barmer

Woher die das wissen ? Ein zentrales Register gibt es nicht.
Aber wahrscheinlich hat der Staat bei Waisengeldbeginn nach
der Krankenkasse gefragt und das dahin gemeldet.

Das Waisengeld wird aber schon seit Jahren gezahlt und der Student war immer bei einer bestimmten PKV versichert, also kann die Versorgungsstelle das wenn dann nur dieser PKV mitgeteilt haben. Dass der Student jetzt bei der BKK dieser PKV versichert ist, weiß die Versorgungsstelle gar nicht. Und ich nehme mal an, ein „interner“ Datenaustausch zwischen PKV und der angehängten BKK ist nicht zulässig!?

Hallo,

meines Erachtens hätte man ohne weiteres für das Pflichtpraktikum und für die restliche Zeit 2 Verträge machen können. Da das Pflichtpraktikum zum Studium gehört, sind auch die Grenzen für den Werkstudenten nicht überschritten. Möglicherweise meint der Arbeitgeber, dass man Werkstudent nur in den Ferien sein kann. Das ist aber kein Kriterium.

Ob der das jetzt noch repariert bekommt ? Gute Frage.

Ich würds laufen lassen. PKV auf Anwartschaft und laufen lassen.

Viel Glück

Barmer