So einfach wird das nicht werden. Die erste Frage, die man sich stellen muss, wäre die der Nutzung und die der daraus resultierenden Ansprüche. Auf dieser Grundlage kann man die Qualitätsstufe für die Untergrundbehandlung (das ist das, was du mit Verspachteln meinst) bestimmen. Q4 ist für jede Art von Untergrundbehandlung stets High-End, mehr geht nicht und mehr kann handwerklich nicht erbracht oder gefordert werden, und im Bau lediglich bei bei sehr teuren Luxusobjekten (Wohnungen in der Elbphilharmonie oder museale Bereiche etc.) oder bei besonders zahlungskräftigen und anspruchsvollen Kunden gefordert und gewünscht. Weil es Zeit und damit viel Geld kostet.
Man muss bei Qualitätsstufen auch schon über die Art der Oberfläche der Untergrundbehandlung reden. So gibt es bei Putzarbeiten, die du bei Betondecken und den Wänden durchaus einsetzen könntest, unterschiedliche Oberflächenstrukturen (erster Link, Seite 11), je nachdem, welcher Effekt und welche nachfolgende Endbeschichtung gewünscht ist. Im Trockenbau (Link 2) gibt es diese Unterschiede der Oberflächenstruktur beispielsweise nicht. Im Ergebnis für die anschließende Endbeschichtung jedoch müssen beide die Anforderung für die Endbeschichtung erfüllen.
Wenn du einen Handwerker beauftragen möchtest, dann wäre es wichtig, dass du weißt, was du möchtest, die Untergrundbehandlung (Putz, Verspachtelung oder Trockenbau) festlegst und dann die Qualitätsstufe. Q2 ist früher im Bau Standard gewesen, aber heutzutage nur noch für Funktionsräume im Keller gewünscht. Daher am besten gleich Q3 (noch heute eine Zulagepsition bei der Vergabe von Aufträgen) vereinbaren. Da kann man alles „übliche“ an Endbeschichtungen (Anstriche, Tapeten) mit einer sehr guten Qualität erwarten und einfordern. Für Q4 sind die seriösen Handwerker rar, teuer, stammkundenverpflichtet und eigentlich für Privatpersonen kaum zu generieren.
Zu deiner Frage, was muss ich beachten bei der Vorbereitung, wurde hier sehr viel und richtiges bereits geantwortet. Ich mische mich nur für das Nebengeräusch für „einen Handwerker beauftragen“ ein.
awM
http://www.gips.de/fileadmin/user_upload/download/merkblaetter/baugipse/merkblatt03_putzoberflaechen_innenbereich.pdf