Hallo,
folgender, wie immer hypothetischer, Fall interessiert mich:
Herr Schmidt geht im Auftrag seines Arbeitgebers auf Geschäftsreise. Gemäß den Reiserichtlinien besorgt er sich ein Ticket für die Bahn. Da sein Zug erheblich verspätet ist bekommt er bereits vom Schaffner ein passendes Formular ausgehändigt um eine Entschädigung zu beantragen.
Folgende Fragen:
- Ist Herr Schmidt, im Interesse der Firma, verpflichtet, diese Entschädigung einzufordern? Nehmen wir an, dies ist nicht explizit geregelt.
- Wenn er dazu nicht verpflichtet ist, aber es dennoch tut, wer hat Anspruch auf diese Entschädigung? Er oder der AG?
- Macht es einen Unterschied, ob Herr Schmidt den Antrag auf Entschädigung in seiner Arbeitszeit oder in seiner Freizeit ausfüllt?
Freue mich auf erhellende Antworten.
Gruß,
Steve