Verspätungsentschädigung auf Geschäftsreisen

Hallo,

folgender, wie immer hypothetischer, Fall interessiert mich:

Herr Schmidt geht im Auftrag seines Arbeitgebers auf Geschäftsreise. Gemäß den Reiserichtlinien besorgt er sich ein Ticket für die Bahn. Da sein Zug erheblich verspätet ist bekommt er bereits vom Schaffner ein passendes Formular ausgehändigt um eine Entschädigung zu beantragen.

Folgende Fragen:

  1. Ist Herr Schmidt, im Interesse der Firma, verpflichtet, diese Entschädigung einzufordern? Nehmen wir an, dies ist nicht explizit geregelt.
  2. Wenn er dazu nicht verpflichtet ist, aber es dennoch tut, wer hat Anspruch auf diese Entschädigung? Er oder der AG?
  3. Macht es einen Unterschied, ob Herr Schmidt den Antrag auf Entschädigung in seiner Arbeitszeit oder in seiner Freizeit ausfüllt?

Freue mich auf erhellende Antworten.

Gruß,
Steve

Da keiner antwortet, meine Laienantwort:

Zu 1: M.E. nein. Das einzige Argument wäre, dass der AN die Reisekosten minimieren sollte. (s. aber Frage 2)
Zu 2: Rechtlich hat vermutlich der AG das Recht auf die Entschädigung. Zumindest meine ich mich zu erinnern, dass Bonusprämien mit vom AG bezahlten Flugreisen dem AG zustehen. Hier könnte es analog sein. Moralisch hat der AN aber unter der Verspätung gelitten - er ganz persönlich. Darum habe ich immer die Entschädigung selber eingestrichen. Etwas anderes wäre es, wenn der AG den AN die Verspätung als Überstunden bezahlen würde - in diesem Fall hätte der AG m.E. auch moralisch das Recht auf die Entschädigung.
Zu 3: Das Ausfüllen des Formulars dauert, wenn man weiß, wie es geht, ca. 3 Minuten. Portokosten entstehen auch keine - das kann man durchaus auch in der Freizeit machen, wenn man selber die Entschädigung behalten möchte (siehe wieder 2).

So, jetzt kann es sein, dass ich rechtlichen Schrott geschrieben habe. Vielleicht provoziere ich sogar eine rechtlich fundierte Antwort :smile:

Viele Grüße

Bombadil

Jetzt mal angenommen, ich wäre Richter (mancher mag jetzt denken „Gut, dass er es nicht ist!“), dann würde ich mangels klarer Regeln so urteilen:

Die Entschädigung stellt einen Pauschalsatz dar, der sowohl einen Teil Schadenersatz bedeutet als auch einen Teil Preisminderung wegen einer mangelhaften Vertragserfüllung.

Wenn die Dienstreise als Arbeitszeit gilt (das dürfte wohl meistens der Fall sein), dann enstand ausschließlich dem AG ein Schaden (mehr Arbeitsstunden).
Dem Arbeitnehmer ist weder ein Schaden entstanden, noch steht im ein Anteil an der Preisminderung zu, weil er den Preis ja nicht gezahlt hat.
Ich würde also die volle Entschädigung dem AG zusprechen.

Wenn der AN die zusätzliche Reisezeit nicht bezahlt bekommt, dann sähe ich das schon anders.

Und ich würde dem AG sicher auch das Recht zusprechen, dem AN das Ausfüllen des Formulars zu übertragen.

Vielleicht hängt das davon ab, wer mit wem den Vertrag geschlossen hat?

Ich muss auf Geschäftsreisen ab und zu mit meiner privaten Kreditkarte bezahlen. Da sind Versicherungen z.B. für zu spät angekopmmenes Fluggepäck dabei. Wenn ich da gezwungen bin, davon Unterhosen und Zahnpasta zu kaufen, kann der AG die gebraucht gerne haben. Kann mir aber nicht vorstellen, dass er die haben will :smile:

Gruss Marco