Versprochene Sanierung wird nicht ausgeführt

Hallo,
wir sind Mitte letzten Jahres in eine Mietwohnung gezogen. Da das Badezimmer ziemlich veraltet ist, haben wir mit dem Vermieter besprochen, dass dieser das Bad renoviert. Dies ist auch im Mietvertrag so festgehalten. Dort steht, dass die Renovierung bis zum Ende des Jahres(2021) erfolgen soll. Kurz nach unserem Einzug war auch ein Handwerker dort, der sich das ganze angeschaut hat und meinte, dass es im September/Oktober voraussichtlich gemacht wird. Seitdem ist nichts geschehen. Der Handwerker scheint auch keinen Auftrag zu haben. Auf Nachfrage zum Jahreswechsel hieß es, dass man sich meldet. Nun im April haben wir dem Vermieter nochmal geschrieben und es hieß, dass der Vermieter noch vor dem Sommer vorbeikomme, um sich darum zu kümmern und näheres in Kürze ausgemacht wird. Nun scheint immer noch nichts zu geschehen. Welche Möglichkeiten haben wir in diesem Fall? Wäre eine Mietminderung (wenn ja in welcher Höhe) hier vielleicht angemessen oder welche Mittel könnten sonst etwas bewirken? Wir haben auch etwas Angst, dass man uns wegen Eigenbedarf o.ä. Kündigt, sobald wir die Miete kürzen - ist sowas ohne weiteres möglich?

Vielen Dank im Vorraus

Dazu würde ich erstmal dringend abraten!
Die Situation im Baustoffhandel samt dessen Preisen und bei den Terminen um Handwerker zu bekommen ist im Moment seeeeehr Bech…eiden.
Redet! mit Eurem VM warum da noch nichts passiert ist und weist ihn auf die MVklausel hin. Evtl. hat er ja Argumente die Euch davon überzeugen, dass da im Moment so schnell nix passieren kann.
Die Hauptsache ist doch, dass alle Installationen, auch wenn veraltet, funktionieren!
Eigenbedarf, guggel mal danach wann sowas überhaupt möglich ist!
ramses90

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jup und dann kann man immer noch die Mietkürzung in erwägung ziehen. Die Höhen sind immer einzelfallentscheidungen und können nicht so Pauschal gesagt werden.

Ganz so einfach ist dies in er Regel nicht. Es gibt aber eine vereinfachte Kündigung wenn das Bauwerk nur zwei Wohnungen hat und der Vermieter davon eine bewohnt.

Morning dartsak,

tatsächlich kann es sein, dass sich die Ausführung der Sanierung aufgrund des Handwerkermangels zur Zeit sehr verzögern.

Da die Sanierung des Bades schriftlich festgehalten wurde und auch schon Handwerker das Bad begutachtet haben, wird das aber bestimmt seinen Lauf nehmen, bitte habe Geduld und spreche mit dem Vermieter, wann es weitergeht.

Wichtig wäre für mich als Mieter, ob der Bad Mod. Zuschlag schon in der Miete enthalten ist und bereits gezahlt wird oder ob der noch zusätzlich auf mich nach der Sanierung zukommt.

Dann könnte man die Miete auch entsprechend kürzen.

Eine Badezimmersanierung in einer bewohnten Wohnung ist aber extrem belastend für ALLE Seiten.

meint der liebe Peter mit freundlichen Grüßen

Das war auch mein erster Gedanke, als ich davon las. Ich hätte nie im Leben einen solchen Mietvertrag unterschrieben. Es sei denn, es handelt sich dabei um das „Zweitbad“ der Wohnung, und es steht noch ein „Hauptbad“ zur Verfügung.

Ist denn irgendetwas vereinbart wo ihr während der Renovierung wohnen, duschen und auf Toilette könnt?

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