Verstecker Mangel / gesetzliche Verjährungsfrist

Hallo,
ich habe ein Schlosserunternehmen und habe bei einem Händler V2A Rohre (1000 mtr) bei einem Händler geordert. Gekauft im November 2015. Die Rohre wurden verbaut und jetzt nach fast drei Jahren stellt sich heraus dass die Rohre zu Rosten beginnen. Ich nehme an dass es sich um einen Walzfehler also einen Fehler bei der Produktion handelt.

Der Händler stellt sich quer weil er sagt dass dies ein versteckter Mangel ist, und die gesetzliche Verjährungsfrist sowieso nur 2 Jahre wären und diesen rum sind.

Kann ich hier noch etwas machen, bzw wie sieht die rechtliche Lage aus ??

Hallo,

Lass dich durch einen fachkundigen Anwalt beraten (frag deine Interessenvertretung), das Gewährleistungsrecht betrifft nur die Rechte von Verbrauchern gegen Verkäufer!

LG
SL99

Das ist schlicht Unsinn. Was dir auch schon die Tatsache sagen könnte, dass sich der Lieferant auf die Verfristung nach 2 Jahren beruft.

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Lass ihn doch mal das:


lesen. So einfach läuft das nämlich nicht.

Der Verkäufer KANN aber die Gewährleistung ausgeschlossen haben - das solltest du mal in seinen AGB, besser noch in deinem Kaufvertrag über die Rohre nachprüfen.

Aber vorher solltest du mal prüfen, ob das:

nicht doch etwas schwach ist als Beweis für einen Mangel. Auch V2A rostet unter Umständen, wenn es mit anderen Materialien zusammen verbaut wird.

Hallo,

bei der Beurteilung dieses Sachverhalts muss man beachten, dass es erst Anfang 2018 zu einer umfassenden Änderung des Rechts bei Sachmängeln, insbesondere beim Rückgriff des Verkäufers auf den Lieferanten gab.

Das macht die Lage etwas komplizierter, da man auch Altversionen des BGB betrachten muss.
Zudem kommen hier auch Regeln des HGB zum Tragen.

Ich kann da leider nicht weiterhelfen, möchte mit diesem Hinweis nur auf diese Umstände aufmerksam machen.