Versteckter Mangel und Kostenübernahme

Hallo liebes Team,

A hat ein Haus mit Grundstück gekauft. Auf dem Grundstück befindet sich ein Sichtschutz-Zaun von ca. 8-9 Meter Länge und ca. 1,80 m Höhe, was ohne Betonfundament auf Stein mit Gewinde eingeschraubt worden ist. Die Gegend, wo das Haus steht, ist bekannt für regelmäßige stürmische Winde. Mittlerweile hat sich der Zaun massiv gelockert und droht umzukippen und es musste als 1. Maßnahme komplett mit Stützbalken gesichert. Dieser Zaun ist vom Vorbesitzer B selbst angebaut worden. Ein Gutachter hat dies auch als versteckter Mangel deklariert, da es nicht ausreichend tief im Boden verankert worden ist. Ein Kostenvoranschlag für einen komplett neuen Zaun mit Betonfundament hat ca. 6000 € ergeben. Leider kann man den bisherigen Zaun, der ca. 2 Jahre alt ist, aufgrund seiner Konstruktion so nicht nachträglich „sturmfest“ ausbauen lassen und es wurde ein neuer Zaun mit Betonfundament empfohlen. Da der Vorbesitzer B für einen versteckten Mangel haftbar gemacht werden kann, taucht jetzt die Frage auf: Wieviel Kosten muss der Vorbesitzer B für den neuen Zaun übernehmen und wer übernimmt die Entsorgungskosten des alten Zaunes ? Danke und Gruß, Marsi

Hallo,

Was ist denn im Kaufvertrag darüber geschrieben worden? Erst mit diesem Wissen kann beurteilt werden, ob es sich lohnt weiter zu diskutieren.

Gruss
Jörg Zabel

Danke für die Rückmeldung. Es ist ein normaler Kaufvertrag abgeschlossen worden, wo keine Ausschlussvereinbarung enthalten ist. Danke und Gruß, Marsi

Mal abgesehen davon, dass ich noch nie an den „normalen Kaufvertrag“ geglaubt habe, dürftest Du mit Übergabe die Verantwortung für den Zaun übernommen haben. Da sollte das „normale“ „wie gesehen, so gekauft“ gelten.
Damit dürfte eine mögliche juristische Auseinandersetzung nicht leichter werden.

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na ob ein notariell beurkunderter Vertrag als „normal“ zu bezeichnen ist halte ich schon für fraglich.

Daran würde ich nichts „fraglich“ finden. Notarielle Verträge über Immobilien sind das Brot- und Buttergeschäft der Notare, das sie zu einem ganz erheblichen Teil mit recht standardisierten Vorlagen täglich x-fach abwickeln.

Allerdings enthalten gerade diese Vorlagen für den Verkauf von Immobilien durch Privatleute üblicherweise recht weitgehende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Insoweit halte ich diese Aussage:

für eher nicht zutreffend. Bei „normalen Immobilien-Kaufverträgen zwischen Privatleuten“ kann man vielmehr regelmäßig nur bei Arglist des Verkäufers etwas machen. Davon ist hier aber nicht auszugehen, auch wenn die nicht ausreichende Gründung des Zauns ggf. nicht auf den ersten Blick erkennbar war. Dass ein Laie, der für sich selbst einen Zaun zieht, die zu berücksichtigenden Kräfte und insbesondere die Windlast unterschätzt und dann die Gründung nicht ausreichend dimensioniert ist ein recht regelmäßiges Problem. Das macht man als Laie aber nicht mit Absicht um einen irgendwann mal kommenden Käufer zu täuschen, sondern einfach aus mangelndem Fachwissen. Wenn der Zaun bis zum Datum des Verkaufs noch sicher stand, dann wird man nicht nachweisen können, dass der Verkäufer es absichtlich verschwiegen hat, dass die Gründung nicht ausreichend für die Windlast ist. Anders sähe es aus, wenn man dem Verkäufer nachweisen könnte, dass der schon mehrfach selbst den Zaun liegen hatte und dann wieder mit provisorischen und eher kosmetischen Maßnahmen wieder mit dem Wissen aufgerichtet hat, dass das alles nur bis zum nächsten etwas kräftigeren Wind reichen wird.

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Der Vorbesitzer B ist vermutlich kein professioneller Zaunbauer?

Dann musst du davon ausgehen, dass dem B nicht bewusst war, dass er da gepfuscht hat.
In dem Augenblick brauchst du eigentlich gar nicht mehr darüber nachdenken, ob du gegenüber B irgendwelche Ansprüche durchsetzen könntest - denn ohne den Nachweis, dass er die Mängel kannte und dir arglistig verschwiegen hat, geht es nicht.

Ich setze dabei voraus, dass bei diesem „Standard“-Kaufvertrag die Sachmängelhaftung wie üblich ausgeschlossen wurde und die Beschaffenheit des Zauns nicht ausdrücklich garantiert wurde.

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[quote="Marsi, post:1, topic:9497300"]
Haus mit Grundstück gekauft.
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klar geht ja auch nicht wirklich anders, kann ja nicht in der Luft schweben. 

[quote="Marsi, post:1, topic:9497300"]
Mittlerweile hat sich der Zaun massiv gelockert und droht umzukippen
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kommt regelmäßig vor, da der zahn der zeit überall nagt. 

[quote="Marsi, post:1, topic:9497300"]
Dieser Zaun ist vom Vorbesitzer B selbst angebaut worden.
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was ja kein Problem darstellt.

[quote="Marsi, post:1, topic:9497300"]
Ein Gutachter hat dies auch als versteckter Mangel deklariert
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Ein Gutachter kann ein Gutachten schreiben, aber ob das ein versteckter Mangel ist hat er sicher nicht gesagt, er wohl, dass die Ausfürhung mangelhaft ist. 

[quote="Marsi, post:1, topic:9497300"]
Da der Vorbesitzer B für einen versteckten Mangel haftbar gemacht werden kann
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ja kann, ist aber auch eine Frage des Kaufvertrages, was da ausgeschlossen wurde und ob es darunter fällt. Das haben aber nicht wir zu entscheiden sondern im Zweifelsfall das zuständige Gericht.

kein e ahnugn warum das gelöscht wurde, eine brgründung gab es nicht.