Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Tarifvertrag meiner Freundin bzgl. der Arbeitszeit, Sonntagsarbeit und der Überstundenregelung.
Im Arbeitsvertrag stehen lediglich Name des Arbeitgebers -und nehmers. Betriebsstätte, wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden und das auf die KAVO als Tarifvertrag verwiesen wird. Mehr nicht.
Relevante Punkte der KAVO:
KAVO - Regelmäßige Arbeitszeit
Sonderformen der Arbeit und Vergütung
Jetzt wollte ich nachsehen, in wie weit meine Freundin zur Sonntagsarbeit verpflichtet ist (ist in der Kirche ja etwas anders geregelt) und wozu Sie überhaupt verpflichtet ist, also zu welchen Arbeiten. In diesem Fall geht es um ein Fest, was auch problemlos an einem Wochentag nach der normalen Arbeitszeit hätte stattfinden können.
Was die Sonntagsarbeit generell betrifft ist halt einfach die Frage, ist Sie immer verpflichtet Sonntags zu erscheinen egal aus welchem Grund? Elternabend zum Beispiel, weil die Eltern keine Lust haben in der Woche zu kommen. Oder eben ein Fest, das wie gesagt, auch in der Woche hätte stattfinden können. Die Sonntagsarbeit wird mit einem 25%Aufschlag abgegolten, richtig? Also 6 Stunden Arbeit = 7,5 Stunden Ausgleich?
Zweiter Punkt, den ich ihr leider auch nicht erklären kann, ist die Überstundenregelung. Ab wann beginnt die erste Überstunde? Direkt nach der 39. Wochenstunde? Es ist, für mich zumindest, einfach nicht heraus zu lesen.
Und so wie ich das verstehe, kann es eigentlich auch nicht sein, weil ich das zum ersten Mal hören würde.
Da steht es gibt ab der ersten Überstunde 30% Aufschlag. Falsch, oder?
Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar.
Sebbi