Hallo,
wenn man 50% Miteigentumsanteil an einem Einfamilienhaus hat - kann man dann in jedem Fall die Versteigerung des kompletten Objektes erwirken?
Die beiden Stockwerke des Hauses sind zwar nach den beiden Parteien verteilt aber weil die obere Partei den Flur der unteren mitbenutzen muss (und somit in jedes Zimmer der unteren Partei koennte wenn diese nicht abgeschlossen sind)
kann ich mir nicht vorstellen dass es einen offiziellen Teilungsplan gibt - oder doch?
Gruss und Dank
Desperado