Trotz des Lesens vieler links dazu ist mir nicht klar: Angenommen, die Anlage KAP wird jedes Jahr mithilfe der jährl. Steuerbescheinigung der Bank ausgefüllt: 1. Frage: Muss sowohl bei thessaurierenden und ausschüttenden Fonds noch zusätzlich auf etwas geachtet werden? (zB im Bundesanzeiger etwas nachgeschlagen werden?)
2. Frage: Bei Verkauf fallen ja ebenfalls Steuern an, können diese ebenfalls allein mithilfe der Steuerbescheinigung und KAP zurückgeholt werden ? (immer vorrausgesetzt, der Freibetrag ist noch nihct ausgeschöpft)
Hallo Sandra,
Die Bank zahlt an das Finanzamt 25 Prozent Kapitalertragssteuer. Das macht sie nur, wenn wirklich Gewinn ausgeschüttet wird (z.B. bei ausschüttenden Fonds oder Dividendenzahlungen). Das Gleiche gilt, wenn Du Papiere mit Gewinn veräußerst. Das macht alles die Bank; sie achtet auch darauf, dass der Freibetrag nicht angetastet wird.
Ein thesaurierender Fond oder ETF, der im Wert steigt, wird also nicht versteuert, wenn Du ihn nicht veräußerst.
Freundliche Grüße, Hans-Jürgen Schneider