Versteuerung Auszahlung Langzeitkonto

Hallo zusammen,

ich wurde von meinem letzten Arbeitgeber freigestellt und bin nun nicht mehr dort beschäftigt.
Nun habe ich drei Monate, nachdem ich dort offiziell nicht mehr arbeite, das Geld vom Langzeitkonto ausgezahlt bekommen. Soweit so gut. Allerdings gab es dabei meiner Meinung nach recht hohe gesetzliche Abzüge, da ich hier auf einmal in die Steuerklasse 6 eingestuft wurde. Normalerweise bin ich in Steuerklasse 1. Zudem wurde auch der Eintrag von 0,5 Kind hierbei nicht berücksichtigt.
Ist diese Abrechnung, wie ich sie erhalten habe, so richtig oder hätten die Abzüge nicht wie bisher mit Steuerklasse 1 und 0,5 Kind berechnet werden müssen?

Vielen Dank schon mal.

Gruß

Servus,

ja, weil

und die Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Klasse I für eine Person nicht von mehreren Arbeitgebern für die selbe Periode abgerufen werden können.

Das macht aber überhaupt nichts, weil in ein paar Monaten, wenn Du zur ESt veranlagt wirst, die Steuerlast exakt gleich hoch sein wird, als wenn mit anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet worden wäre.

Du bist wegen Lohnsteuerabzug nach Klasse VI ohnehin zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet, d.h. Du musst die Erstattung des hohen Lohnsteuereinbehalts beantragen, ob Du willst oder nicht.

Schöne Grüße

MM