Hallo,
doch,natürlich kommt unter Umständen auch eine
Direktversicherung in Betracht.Die Wahl des Durchführungsweges
und/oder des Anbieters obliegt aber zunächst allein dem
Arbeitgeber,so vorhanden.
Okay.
Und für Personen mit immensen
finanziellen Möglichkeiten wie ihnen bietet die Direktzusage
interessantere Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung der
Beiträge im Sinne eines nicht existenten Höchstbeitrages, der
für eine Direktversicherung mit 4% der aktuellen BBG RV und
einem zusätzlichen steuerfreien Beitrag von 1.800 € per annum
greift.
Irgendwie kapier ich das noch nicht: Vielleicht doch:
Bei einer Direktversicherung sind Einzahlungen steuerfrei, wenn sie nicht über den 4% liegen (für 2015 also max. 242 €/Monat?), zuzüglich 1800 Euro/ Jahr?
Wenn man in die Lage kommt, mehr einzahlen zu können und wollen, muss man es bei Einzahlung versteuern.
Richtig?
Bei einer Direktzusage wären alle Einzahlungen steuerfrei.
Richtig?
Viele Grüße,
Jule (mit rauchendem Kopf)