Versteuerung Rente: Direktversicherung/ Riesterrente

Hallo,

gibt es nach jetziger Rechtslage einen Unterschied in der Besteuerung einer Direktversicherung gegenüber einer Riesterrente in der Auszahlungsphase?

Soweit ich die bisher gefundenen Informationen verstanden habe, sind beide Renten voll zu versteuern (je nach Einkommen, natürlich). Stimmt das?

Sozialversicherungsgaben interessieren nicht. Vertragsabschluss sei 2014.

Viele Grüße,
Jule

Hallo,

Hallo,

gibt es nach jetziger Rechtslage einen Unterschied in der
Besteuerung einer Direktversicherung gegenüber einer
Riesterrente in der Auszahlungsphase?

Soweit ich die bisher gefundenen Informationen verstanden
habe, sind beide Renten voll zu versteuern (je nach Einkommen,
natürlich). Stimmt das?

Sozialversicherungsgaben interessieren nicht.
Vertragsabschluss sei 2014.

nein,kein Unterschied.Aber wenn sie eh über derart riesige Ressourcen verfügen wie vor wenigen Tagen beschrieben,sollten sie sich mit Kinkerlitzchen wie einer Direktversicherung nicht beschäftigen und lieber gleich eine Direktzusage mit dem AG aushandeln.

Viele Grüße,
Jule

Ironische Grüße,sapine

Hallo,

nein,kein Unterschied.

Gut, danke!

Aber wenn sie eh über derart riesige Ressourcen verfügen wie vor wenigen Tagen beschrieben,sollten sie sich mit Kinkerlitzchen wie einer Direktversicherung nicht beschäftigen und lieber gleich eine Direktzusage mit dem AG aushandeln.

Aaaaaah ja… Was genau wollen Sie mir sagen? Dass eine Direktversicherung nicht in Frage käme?

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

Hallo,

nein,kein Unterschied.

Gut, danke!

Aber wenn sie eh über derart riesige Ressourcen verfügen wie vor wenigen Tagen beschrieben,sollten sie sich mit Kinkerlitzchen wie einer Direktversicherung nicht beschäftigen und lieber gleich eine Direktzusage mit dem AG aushandeln.

Aaaaaah ja… Was genau wollen Sie mir sagen? Dass eine
Direktversicherung nicht in Frage käme?

doch,natürlich kommt unter Umständen auch eine Direktversicherung in Betracht.Die Wahl des Durchführungsweges und/oder des Anbieters obliegt aber zunächst allein dem Arbeitgeber,so vorhanden.Und für Personen mit immensen finanziellen Möglichkeiten wie ihnen bietet die Direktzusage interessantere Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung der Beiträge im Sinne eines nicht existenten Höchstbeitrages,der für eine Direktversicherung mit 4% der aktuellen BBG RV und einem zusätzlichen steuerfreien Beitrag von 1.800 € per annum greift.

Viele Grüße,

Jule

Grüße,sapine

Hallo,

doch,natürlich kommt unter Umständen auch eine
Direktversicherung in Betracht.Die Wahl des Durchführungsweges
und/oder des Anbieters obliegt aber zunächst allein dem
Arbeitgeber,so vorhanden.

Okay.

Und für Personen mit immensen
finanziellen Möglichkeiten wie ihnen bietet die Direktzusage
interessantere Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung der
Beiträge im Sinne eines nicht existenten Höchstbeitrages, der
für eine Direktversicherung mit 4% der aktuellen BBG RV und
einem zusätzlichen steuerfreien Beitrag von 1.800 € per annum
greift.

Irgendwie kapier ich das noch nicht: Vielleicht doch:
Bei einer Direktversicherung sind Einzahlungen steuerfrei, wenn sie nicht über den 4% liegen (für 2015 also max. 242 €/Monat?), zuzüglich 1800 Euro/ Jahr?

Wenn man in die Lage kommt, mehr einzahlen zu können und wollen, muss man es bei Einzahlung versteuern.

Richtig?

Bei einer Direktzusage wären alle Einzahlungen steuerfrei.

Richtig?

Viele Grüße,

Jule (mit rauchendem Kopf)