Hallo zusammen,
wenn man als Privatperson Sponsorengelder erhält muss man diese vermutlich versteuern. Aber als was?
Und dann noch eine Frage. Kann man dann auch die Kosten für Training, Ausrüstung etc. steuerlich absetzen?
Danke, Alex
Hallo zusammen,
wenn man als Privatperson Sponsorengelder erhält muss man diese vermutlich versteuern. Aber als was?
Und dann noch eine Frage. Kann man dann auch die Kosten für Training, Ausrüstung etc. steuerlich absetzen?
Danke, Alex
Hallo!
Die Angaben zum Sachverhalt sind natürlich äußerst dürftig. Deswegen ist eine Antwort nur ganz allgemein möglich.
In der Regel wird eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die Sponsorengelder werden als Gegenleistung erbracht, somit wird es sich wohl um Betriebseinnahmen bei einer gewerblichen Tätigkeit handeln, die der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen und auch umsatzsteuerpflichtig sind.
Es kommt darauf an. Möglicherweise handelt es sich hierbei um gemischte Aufwendungen, die einen Betriebsausgabenabzug ausschließen. Vielleicht sind es aber auch abziehbare bzw. beschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
Aber nachdem du nur Brocken an Informationen hinwirfst, bekommst du natürlich auch nur eine höchst allgemeine Antwort.
Schöne Grüße!
Hi, OK ist in der Tat etwas knapp - Sorry.
Konkret: Mein Junior spielt Tennis und die Trainingsstunden sind nicht gerade günstig. Aufs Jahr hin kommt da schon was zusammen. Da war der Gedanke, eventuell den Chef nach Sponsoring zu fragen und dafür das Firmenlogo aufs Trikot zu drucken. Daher dann die Frage wie man das Geld versteuern muss und dafür aber die Ausgaben gegenrechnen kann. Oder gibt es eventuell einen Freibetrag für Sponsoring?
Danke, Alex
Nö, Freibetrag gibt es da garnix.
Solange keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, ist das ertragssteuerlich nicht steuerbar, wenn es also nur ein kleiner Beitrag des „Sponsoren“ zu einem Verlustgeschäft ist, und umsatzsteuerlich greift wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung.
Wenn der Filius allerings als Tennisprofi Geld verdienen möchte (also vorläufige Verluste mit geplanten späteren Gewinnen), ist er in der Gewerblichkeit.
Dann gilt: Gehstu Steuerberater, da wirstu schlaugemacht.
Danke. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht (er ist erst 10). Verstehe ich es dann richtig, „ertragssteuerlich nicht steuerbar“ bedeutet, dass das Sponsoring nicht versteuert werden muss?
Aber was ist ein „kleinerer Beitrag“?
Danke, Alex
Setze den Betrag ins Verhältnis zu den Ausgaben.
Sollte das Training um die 1000€ monatlich kosten und der Chef 200€ im Monat beitragen, dürfte die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht schnell zu beantworten sein.
Bei einem zehnjährigen Knirps würde ich zunächst nicht von keiner Gewinnerzielungsabsicht ausgehen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen und wenn die Zuschüsse des Sponsors nur einen geringenTeil der Kosten decken.
nicht von keiner