Hallo
laut diesem Artikel der Bafin (http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroe…wdfunding.html) hat man eine Prospektpflicht bei wenn man eine Anlage an ein öffentliches Publikum in Deutschland anbietet. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn der Betrag ingesamt unter 100.000€ liegt.
Im konkreten Fall hat eine Firma Anteile im Wert von 1.000.000€ in Deutschland herausgegebn und dieses Angebot öffentlich gemacht. Als Intermediär der das Geld verwaltet und im Fall eines Erfolgs des Projekts das Geld auszahlt ist ein fanzösisches Untrnehmen aufgetreten. Ist damit die Prospektpflicht erloschen oder leigt hier ein Verstoß gegen das VermAnlG vor?
Beste Grüße und vielen Dank im Vorraus