Verstoß in der Berufsschule?

darf eine Lehrerin, wenn sie denkt, jemanden beim spicken erwischt zu haben, den Block vom tisch nehmen und mittendrin seiten heraus reißen und diese behalten und nicht wieder zurück geben?

LG
Sabrina

Nein, sie muss sie zurüchgeben, darf sie zwar anschauen, aber einbehalten nciht.

Es sei denn es wären Hetzlieder, oder andere illegale sachen,

aber nur einen spicker oder nen briefchen nein

Nein, sie muss sie zurüchgeben, darf sie zwar anschauen, aber
einbehalten nciht.

aber nur einen spicker oder nen briefchen nein

Einen Spicker darf sie zur Beweissicherung bis zum Abschluss des Sachverhaltes einbehalten. Ansonsten könnte der Schüler ja hinterher immer behaupten es sei gar nichts gewesen.

Gruß
Werner

Das sagte ich ja, sie muss ihn aber schlusendlich zurüchgeben, für immer behalten geht nicht

sry hätte das genauer ausdrücken können

darf eine Lehrerin, wenn sie denkt, jemanden beim spicken
erwischt zu haben, den Block vom tisch nehmen und mittendrin
seiten heraus reißen und diese behalten und nicht wieder
zurück geben?

Hallo!

Auf einen bloßen Verdacht hin, darf sie das nicht!
Zunächst muss sie beweisen, dass dieserjenige auch wirklich gespickt hat (z.B. durch das klassische Spickzettelchen). Dann erst darf sie alles, was mit der Klausur in Zusammenhang steht, einziehen.
Behält sie dennoch die Sachen, würde ich direkt mal zum Rektor gehen und über den die Sachlage klären lassen. Kann sie dann immer noch keinen Beweis für ein Spicken vorlegen, muss dem Schüler die Möglichkeit zum erneuten Schreiben der Arbeit gegeben werden.
Ansonsten hilft nur noch das Amtsgericht.

Wenn irgendwas nicht stimmt, dürfen andere gerne kommentieren. ^^ Ich bin nicht allwissend.

Wenn dir das passiert ist, dann mach dich mal flux auf, um deine Note zu retten.

Liebe Grüße
KnuddelGruftie