Empfehlenswert wäre zuallererst, die vom (von den) jeweiligen Disponenten erteilten Fahrtaufträge, Termin- und Streckenvorgaben auf Kompatibilität mit der einzuhaltenden EU-Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls beim (bei den) „Disponenten“ anzusetzen; denn in den meisten Fällen ergibt sich die Weigerung der Fahrer, derartige „Verstoßkenntnisnahmen“, die von diesen (zumeist zurecht) als „Entschuldungsbeleg für den Auftragserteiler“, bzw. „Westenweißwaschmaßnahme für Disponenten“ angesehen werden zu unterschreiben aus der Tatsache, daß der Grund für die „Übertretungen“ (sieht man von den üblichen umstandsbedingten wie etwa „kein Stellplatz rechtzeitig zu erreichen gewesen, etc.“, welche auch von den Kontrollinstanzen bei Nachweis toleriert werden, einmal ab) hauptsächlich bei "irrealen (d.h., bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllbaren) Vorgaben durch Disposition und Firmenleitung besteht und gesehen wird.
Und kein Fahrer sieht sich gerne zum Sündenbock für Dispositionsfehler gemacht und unterzeichnet dies dann auch noch; wohingegen kaum ein Fahrer ein Problem darin sehen wird, auch bei „realitätsbezogener“ und „vernünftiger“ Disposition gelegentlich auftreten könnende (tatsächlich „selbstverschuldete“ oder „umstandsbedingte“) „Überschreitungen“ gegenzuzeichnen.
Wer allerdings heutzutage noch glaubt, mit Kilometerschnitten von 80 km/h + oder „Sicherheitsmargen“ von fünfzehn oder dreißig Minuten disponieren zu können, und die dabei zwangsläufig auftretenden „Inkompatibilitäten“ zu geltenden Gesetzen und Verordnungen auf seine Fahrer abwälzen zu können, der sollte besser den Beruf wechseln, bzw. sein „Geschäftsmodell“ überdenken.
Gruß
nicolai