Verstoßliste EU-Lenk- und Ruhezeitverordnung

Für LKW-Fahrer gibt es ja eine Lenk- und Ruhezeitverordnung. Diese wird von einem Disponenten geprüft und bei Verstößen (zu lange Arbeits- oder Lenkzeit, Pause zu kurz etc.) muss der Fahrer die Verstoßliste unterschreiben und damit bestätigen, dass er die Verstöße zur Kenntniss genommen hat und die Verordnung in Zukunft einhält.

Welche Möglichkeiten hat man aus Sicht der Firma, wenn der Fahrer diese Liste nicht unterschreiben will?

Der Fahrer wird kontrolliert und die Firma bekommt dann Post von der Behörde.Die gibt er an den Fahrer weiter.Natürlich hat die Firma das Recht,den Fahrer nach mehreren Verstössen abzumahnen.Aber ich bin auch der Meinung,dass viele Disponenten gar keine Ahnung von Lenk und Ruhezeiten haben,und dem Fahrer bleibt gar nichts anderes übrig,wenn er seine Arbeit behalten will.Weshalb sollte man dann als Fahret so etwas unterschreiben?Der Chef oder der Disponent werden nämlich bei wiederholten Verstössen mit ins Boot geholt.Aber wenn der Fahrer gezwungen wird,zu unterschreiben,ist das sowas wie ein Freibrief für Disponenten.Also,zwingen kannste den Fahrer dazu nicht.

Empfehlenswert wäre zuallererst, die vom (von den) jeweiligen Disponenten erteilten Fahrtaufträge, Termin- und Streckenvorgaben auf Kompatibilität mit der einzuhaltenden EU-Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls beim (bei den) „Disponenten“ anzusetzen; denn in den meisten Fällen ergibt sich die Weigerung der Fahrer, derartige „Verstoßkenntnisnahmen“, die von diesen (zumeist zurecht) als „Entschuldungsbeleg für den Auftragserteiler“, bzw. „Westenweißwaschmaßnahme für Disponenten“ angesehen werden zu unterschreiben aus der Tatsache, daß der Grund für die „Übertretungen“ (sieht man von den üblichen umstandsbedingten wie etwa „kein Stellplatz rechtzeitig zu erreichen gewesen, etc.“, welche auch von den Kontrollinstanzen bei Nachweis toleriert werden, einmal ab) hauptsächlich bei "irrealen (d.h., bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllbaren) Vorgaben durch Disposition und Firmenleitung besteht und gesehen wird.
Und kein Fahrer sieht sich gerne zum Sündenbock für Dispositionsfehler gemacht und unterzeichnet dies dann auch noch; wohingegen kaum ein Fahrer ein Problem darin sehen wird, auch bei „realitätsbezogener“ und „vernünftiger“ Disposition gelegentlich auftreten könnende (tatsächlich „selbstverschuldete“ oder „umstandsbedingte“) „Überschreitungen“ gegenzuzeichnen.
Wer allerdings heutzutage noch glaubt, mit Kilometerschnitten von 80 km/h + oder „Sicherheitsmargen“ von fünfzehn oder dreißig Minuten disponieren zu können, und die dabei zwangsläufig auftretenden „Inkompatibilitäten“ zu geltenden Gesetzen und Verordnungen auf seine Fahrer abwälzen zu können, der sollte besser den Beruf wechseln, bzw. sein „Geschäftsmodell“ überdenken.

Gruß
nicolai