Guten Abend zusammen.
Folgendes Fall-Beispiel: Einer langjährigen Mitarbeiterin (MA 1) wird mitgeteilt, man wolle nun erst einmal nicht mehr in sie Investieren (Schulungen, Fortbildungen, etc.), weil die Möglichkeit bestehen würde (!), sie könne im nächsten Jahr (oder dem darauf) schwanger werden und würde dann erst einmal für mind. 2 Jahre ausfallen.
Im gleichem Atemzug soll nun eine frisch ausgebildete Mitarbeiterin (MA 2), ebenfalls in der gleichen Lebenssituation und fast im gleichen Alter, gezielt gefördert werden, obwohl diese erst für ein Jahr im Zuge von „Travel&Work“, unter anderem auch zu Sammlung von Berufserfahrung, frei gestellt wurde.
Ebenfalls wurde nun gegenüber MA 1 die mündliche Zusage zur Übernahme des Ausbilderscheins zurück gezogen, Begründung, MA 2 könnte ja Interesse an einer Meisterausbildung haben und das wäre ein Teil davon und da würde dies eher für MA 2 in Frage kommen.
Bisher war in dieser Firma jedoch nie die Rede von der Möglichkeit der Meisterausbildung gegenüber MA 1, auch weil es bereits einen Meister dort gibt.
In MA 1 wurde jedoch in den letzten Jahren seit der Ausbildung, bis auf zwei kleine Fortbildungen, nicht investiert und bei bekundetem Interesse an Schulungen/Fortbildungen wurde MA 1 mitgeteilt, dass es betrieblich gerade nicht passen wurde, vor allem in dem Jahr, in dem MA 2 frei gestellt war. Dies wird nun aber MA 1 als mangelndes Interesse an Fortbildungen bzw. mangelnder Bereitschaft vorgeworfen.
Nun meine Frage: Ist dies rechtens? Verstößt das nicht gegen das Gleichbehandlungsgesetz? Darf überhaupt ein frisch ausgebildeter MA ohne Berufserfahrung einem langjährigen MA (Gesellen; jedoch gibt es keine vorgeschriebenen Gesellenjahren ehe man den Meister beginnen kann in diesem Berufsfeld) vor gezogen werden bzw. dieser langjährige MA einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden, dass es sich nicht mehr „lohne“, in ihn zu investieren?
Persönlich sehe ich da einen Verstoß, nicht nur im Bezug auf das Geschlecht (es KÖNNTE zu einer Schwangerschaft kommen), sondern auch im Bezug auf das Alter (MA 2 ist jünger als MA 1, wenn auch wenige Jahre)? Handelt es sich dabei sogar schon um eine „unmittelbare Benachteiligung“, da sich beide MA in einer vergleichbaren Situation (beide weiblich, beide in festen Partnerschaften, beide könnten (!) schwanger werden) befinden?
Welche Maßnahmen könnte MA 1 gegen den Arbeitgeber einreichen? Welche Wege müssten da gegangen werden (direkt zum Anwalt oder „internes Beschwerdeschreiben“)?
Vielen Dank schon mal