Die Berliner Staatsanwaltschaft bekräftigte ihren Willen zu Ermittlungen gegen den unter Drogen-Verdacht stehenden Grünen-Abgeordneten.
Am Vortag hatte die Bundestagsverwaltung mitgeteilt, ein erstes Schreiben der Staatsanwaltschaft genüge nicht den Anforderungen.
Soll hier wieder einer zu den Gleicher als Gleichen gezählt werden?
Nun habe man dem Bundestag ein neues Schreiben überbracht mit dem ausdrücklichen Zusatz, „dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beabsichtigt ist“. ramses90
Wenn das Schreiben der Staatsanwaltschaft schlampig war, war es eben schlampig… Und so sehr viel zu behindern gibt es ja wohl nicht. Es besteht wohl weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr
Kennst du das konkrete Schreiben?
Kennst du die formalen Anforderungen, die es erfüllen muss?
Wenn die Antwort „Nein“ lautet solltest du dich einmal fragen, ob du vielleicht siehst, was du sehen willst.
Gruß,
Steve
Hallo,
es muß nach Recht und Gesetz ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Ohne diese Formalie ist eine Aufhebung der Immunität nicht möglich.
Die Staatsanwaltschaft hat hier geschlampt, weil sie bisher nur eine Laboruntersuchung der Drogen in die Wege leiten wollte, aber ohne Laborergebnis kein Ermittlungsverfahren.
Ohne tiefere Kenntnisse gehe ich vorläufig mal davon aus, dass sie ein Ermittlungsverfahren auch ohne vorherige labortechn. Untersuchung einleiten könnte. Sonst könnte ja jeder MdB zukünftig 20 kg Heroin durch die Gegend tragen und wäre dabei auf der sicheren Seite .
Gruß
vdmaster
Scarface im Abgeordnetenbüro, bevor es zur Grundsatzdebatte geht .
Das genügt aber nicht den Anforderungen.
Eher umgekehrt: Da hat doch tatsächlich ein Politiker das gleiche Recht wie alle anderen, dass es bei ihm nach Gesetz und Ordnung geht …