Versuchte Körperverletzung durch einen Besen?!

Hallo liebe Community ich hab mal eine Frage.

Ich bin 16 Jahre alt und in der 10 Klasse auf einer Realschule. Wir haben in der 3 stunde das Fach religion und ich weiss es ist dumm von uns aber wir wollte unseren Klassenkameraden einen streich spielen und der lehrerin auch. so halebn wir im Stundenwechsel den Besen gegen die Türkante gelehnt und darauf gewartet bis die lehrerin die Tür aufmacht!
Als sie ins Zimmer gekommen ist ist der Besen langsam umgefallen hat aber ihr gesichgt nicht berührt, weil sie ihn aufgefangen hat.

Nun ist sie auf die Idee gekommen mich bzw. mich und meinen kumpel anzuzeigen wegen versuchter Körperverletzung. Das Blöde ist ich habe schon eine Anzeige wegen Diebstahl und Sachbeshädigung … leider ja ich weiss is alles dumm von mir gewesen!

aber was ich wissen will… kann sie uns anzeigen oder kommt sie damit durch ist echt wichtig.

Lieber Fragensteller,

um es gleich vorweg zu nehmen: Einen Besen gegen die Tür zu lehnen stellt keine versuchte Körperverletzung dar.

Was ihr gemacht habt finde ich eigentlich auch nicht so schlimm, ein Schülerstreich eben.

Das Problem ist nur, dass die Lehrerin denken wird, dass ihr persönlich etwas gegen sie habt und wahrscheinlich jedes Mal Angst haben wird wenn sie eine Klassenzimmertüre aufmacht. Vielleicht wird sie auch Angst davor haben, dass beim nächsten Streich etwas richtig Schlimmes passiert.

Die Lehrerin wird womöglich zur Schulleitung gehen, wird erzählen, dass sie Anzeige bei der Polizei erstattet hat (was nichts bringen wird) und der Schulleiter wird vielleicht eure Eltern zu einem Gespräch bitten.

Und wenn ihr das nächste Mal Hilfe von eurer Lehrerin braucht, zum Beispiel vor einer Klassenarbeit, wird sie vielleicht nicht mehr so hilfsbereit sein.

Darum rate ich dir, sei ein Mann! Geh zu der Lehrerin hin, sag dass du dir einfach einen lustigen Streich erlauben wolltest, aber nicht wolltest dass sie verletzt wird und der Streich auch nicht gegen sie persönlich gerichtet war.
Sie wird dir bestimmt verzeihen und dann hast du keine weiteren Probleme damit.

Grüße
Elitebook

Hallo,
ein Blick in den § 223 StGB (zu finden bei Google) genügt, da steht alles drin.

Gruß
HH

aber was ich wissen will… kann sie uns anzeigen oder kommt
sie damit durch

Natürlich KANN sie Euch anzeigen. Wird aber (wahrscheinlich) als DUMMER Jungenstreich abgelegt…

Also, natürlich kann sie es anzeigen. Erfolg wir das ganze aber nicht haben. Denn selbst wenn der Besenstiel sie getroffen hätte, hätte er sie eigentlich nicht verletzen können. Ich kenne die Schule und die Verhältnisse dort nicht. Aber die Lehrerin reagiert hier sicher „über“.
Wegen dem Besenstiel musst du nicht wirklich mit juristischen Konsequenzen rechnen. Wenn es so war, wie du es geschrieben hast, dann war die Sache an sich nicht dazu gedacht und auch nicht dazu geeignet jemanden zu verletzen.
Schulintern kann es natürlich trotzdem Ärger geben.

Sorry,aber diese Frage ist nicht ernst gemeint?
Das war ein Lausbubenstreich.Wenn die Lehrerin euch/dich anzeigt
dann ist ihr nicht mehr zu helfen.
Ist sie verletzt?Nein,also kann die gar nichts machen.
Sie soll eine Anzeige machen,wenn sie sich blöd hin
stellen will.Die wird ja nur ausgelacht.
Da musst du keine Angst haben.

Gruss Sina

Hallo,

Ich versteh zwar nicht ganz, wie der „Streich“ aufgebaut war, aber die Anzeige erscheint mir gerechtfertigt! Und da der Besen sie nicht getroffen hat, ist es versuchte kV

Hallo Jonas,

einen Streich zu spielen ist die eine Sache, dass jemand zu Schaden kommt eine andere. Anzeigen kann jeder jeden. Bei deinem Sachverhalt wäre die Frage ob der Besen wirklich jemanden verletzen hätte können. Meiner Meinung nach scheitert es am sogenannten „untauglichen Versuch“ eine Straftat zu begehen. Zu Mal der Streich ja niemanden verletzen sollte oder? Wenn das jedoch eure Absicht war, ändert sich die Rechtslage und du könntest bestraft werden. Ziel sollte bei Dir sein, dich öffentlich zu entschuldigen! Am Besten im Beisein eines 2. Lehrers bzw. des Direktors!
Viele Grüße

Normalerweise ist der Sachverhalt „Kinderei“ und sowas wird nicht bei der Staatsanwaltschaft verhandelt und auch nicht bei Gericht. Aber eine Anzeige bei der Polizei kann die Lehrerin trotzdem machen und die würde auch bei der Staatsanwaltschaft ankommen. Wenn Du natürlich schon einige entsprechende Vorgänge hast, dann kann der Staatsanwalt natürlich auf die Idee kommen, dass Du unverbesserlich bist und kann Maßnahmen gegen Dich ergreifen. Wie wäre es mit einer Entschuldigung und dem Versprechen von Besserung?

Gruß KL

sie hat euch angezeigt, also kann sie euch anzeigen - macht sinn, oder?

naja wenn du ja schon einmal eine anzeige hattest, dann weißt du ja wie das abläuft. ich würde die straftat NICHT zugeben und mich zum sachverhalt äußern.

bei so ner lappalie wird man euch noch nichtmal auf die finger hauen, glaube ich.

Hallo,

du bist 16!

o)

Wir haben schlimmeres gemacht…

Eine versuchte körperverletzung gibt es nicht - sie ist also nicht strafbar.

Zum 2ten ist ja keine schädigung eingetreten, also kann sie auch niemanden wegen körperverletzung anzeigen.

ich denke, da will dir nur jemand etwas angst machen.

o)

Sei unbesorgt.

Und außerdem wird sie ja nie herausbekommen, wer das mit dem besen war, oder?
Also könnte sie, selbst wenn einmal etwas passiert, ja nur die ganze klasse anzeigen. Und diese anzeige würde auf jeden fall ergebnislos eingestellt werden…

Mach dir keine sorgen und genieß die zeit.
16 war super! So soll es auch für dich sein.

o)

Liebe grüße

karsti

Körperverletzuzng oder versuchte Körperverletzung gem. § 223 StGB ist ein Antragsdelikt. Ohne Strafantrag wird diese Tat nicht verfolgt. Eine Anzeige wird bei der Polizei bearbeitete und dann der Staatsanwaltschaft übersandt. Diese entscheidet dann, ob es als Straftat gewertet wird. Es kann aber auch sein, dass der Staatsanwalt dieses als Privatklage zurückweist. Dann müsste der Anzeigenerstatter die Anklage vertreten. Nach meiner Erfahrung werden solche Delikte fat alle eingestellt, zu 99% von der Staatsanwaltschaft.
mfg
W.

Hallo,

also grundsätzlich kann man alles anzeigen. Geht die Lehrerin zur Polizei muss die Polizei die Sache an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die Frage ist, wie das dann von der Staatsanwaltschaft beurteilt wird.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Lehrerin nicht verletzen wolltet. Damit ist das Thema eigentlich schon gegessen. Eine Körperverletzung (auch eine versuchte Körperverletzung) muss vom Täter GEWOLLT sein. Es gibt natürlich auch eine fahrlässige Körperverletzung (wenn aus „Schusseligkeit“ ein Mensch verletzt wird), aber da ja in deinem Fall nichts geschehen ist, ist damit alles erledigt, denn eine versuchte, fahrlässige Körperverletzung gibt es nicht.

Gruß
Gerald