Vertagsbruch beim Autokauf?

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag!
Habe vor kurzem einen Wagen gekauft der nach 2 Wochen erhebliche Mängel hat! Gebe dem Verkäufer die Zeit die Mängel zu beheben und sagte Ihm ,wenn er es nicht schaffe ,möchte ich mein Geld zurück!
Der Verkäufer sagt mir ,das er im Kundenauftrag verkauft hat und es auf seine Kosten versucht zu reparieren,damit der Frieden erhalten bleibe!
Im Kaufvertrag steht auch noch ein falscher Vorbesitzername und der Händler in seinem Namen unterschrieben hat!
Meine Frage : Hätte ich die Möglichkeit den Wagen wegen falscher Angaben im Vertrag und nicht zu beseitigten Mängel zurück zugeben und das Geld zurück zu fodern?
Habe bei VW schon 300€ ausgegeben und die konnten den Fehler nicht beheben,den dieser Fehler ist schwer zu finden und könnte in die tausende Euro gehen(Stundenlohn)!
MfG Hr.K.

Hallo balulinchen,

hier kann ich Dir leider nicht helfen.
Mfg
BruderNumbsi

Hallo,

bei dieser Konstallation würde ich nicht lange im Internet recherchieren, sondern schleunigst zu einem Anwalt gehen!
Da scheinen mir doch so einige Sachen nicht zusammen zu passen…

MfG

Hi, grundsätzlich kann man immer eine Rückabwicklung vereinbaren. wenn beide Vertragspartenr das wollenb, ist ss kein Problem. Versuchen würde isch das in jedem Fall. Nur, wenn wie in deinem Fall, der Verkäufer nicht kooperativ ist oder dich sogar betrügen will, wird es schwer sein, die Rückabwicklung durchzusetzen und auch noch deine Ausgaben zurückzuholen. Wenn Du vor Gericht - also vors Zivilgericht - gehst hast Du erstmal die hohen Gebühren zu bezahlen, es sei denn Du kannst Armenrecht beantragen, Dann hast Du immer noch das Prozessrisiko, weil der Richter den Fall anders als Du beurteilst. Deshalb ist der Gang vor Gericht meist nicht so zielführend, weil Duam Ende noch schlechter dastehst als vorher.

Besser wäre, den Verkäufer unter Druck zu setzen:
Auch wenn er das Auto „im Auftrag“ verkauft hat, ist er ja dein Vertragspartner und kann seine Verantwortung nicht auf jemand anderes, der für dich nicht greifbar ist, abschieben.
Ich würde ihm mit Strafanzeige wegen Betrug drohen, damit er dir entgegenkommt. Das ist meist wirkungsvoller als mit „meinem Rechtsanwalt“ zu drohen.
Außerdem kostet dich die Strafanzeige bei der Polizei auch kein Geld.

Die Strafanzeige kannst Du dann als Druckmittel nehmen und ihm anbieten diese zurückzunehmen, wenn Ihr euch einig geworden seid.

VG
Kalle
Kalle

Hallo,
empfehle Dir dem Verkäufer zu sagen das Du dein Geld zurückhaben möchtest, ansonsten übergibst Du den Vorgang einem Anwalt (Rechtsschutzversicherung)

liebe Grüße
Paul-Heinz Biene

Guten Tag,
wie kommen Sie darauf, dass ich da Experte bin?!?!? Das hat mit meinen angegebenen Themen leider gar nix zu tun.
Viele Erfolg
P.Herholtz

Hallo,

in diesem Fall ist zu viel auf einmal, da würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Gruß Eva Haubrock