Verteidigungsfall - Ruhe bewahren, Fakten beachten

Hallo.

Brüssel (dpa) -
Wenn sich herausstellt, dass diese Anschläge vom Ausland aus gesteuert worden seien, würde dies als ein Fall nach Artikel 5 des Bündnisvertrages betrachtet. Das sagte NATO-Generalsekretär George Robertson in Brüssel.

Auch Deutschland trage den Bündnisbeschluss mit, sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder in Berlin. dpa cs
Veröffentlicht von RZ-Online am 12. September 2001 22:35

Soll heißen: Der Verteidigungsfall ist noch nicht festgestellt wurde, sondern an eine Bedingung geknüpft ist.

Außerdem muß der „Verteidigungsfall“ laut §115 GG von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden - dies ist keine Entscheidung der NATO oder der Regierung.
siehe: http://www.teachsam.de/politik/brd_pols/gg/brd_gg_vo…

Der Verteidigungsfall ist kein faktischer Zustand, sondern entsteht ausschließlich durch Verkündung seitens des Bundespräsidenten.

Also ruhig Blut.
Macht diese schreckliche Situation nicht noch schlimmer, indem ihr BILDhafte SChlagzeilen verbreitet! Bitte!
Besonnenheit ist das, was die Welt jetzt braucht!

der Guido

Bravo! *chen owT

danke.
mir geht diese auf reinen spekulationen beruhende panikmache, die bis hin zu weltkriegsszenarios reicht, nämlich ziemlich auf den wecker.