Hallo,
es gibt ja hin und wieder mal ein Verteilerhaus des Stromversorgers (z.B. in Industriegebieten; meistens grün gehalten) vor/neben einem Grundstückgelände. Hier mal ein Bild eines solchen Verteilerhauses: http://ais.badische-zeitung.de/piece/03/93/bc/2e/600…
Ist ein Parken vor dem Häuschen (auf der Straße) generell erlaubt, wenn keine weitere Strassenbeschilderung existiert?
Falls das Häuschen etwas weiter hinten (im Grundstück) steht und davor ein PKW ausreichend Platz hätte ohne auf dem Gehweg zu parken: Ist das Parken dort auf diesem Grund erlaubt - sofern keine Verbotsbeschilderung existiert?
Zusätzliche Frage (gehört ggf. nicht in dieses Forum) - falls das Parken erlaubt wäre: Wenn um das Verteilerhäuschen angrenzend ein einziges Grundstück bzw. ein Firmengelände wäre (mit Schild: „Parken nur für Firmenangehörige“), dürften dann dort nur Firmenangehörige parken oder ist das ein öffentlicher Platz?
gruß
boba