Verteilung von Freistellungsaufträgen inkl. Ausland

Hallo!

Gesetzt den Fall, man hat für seinen kompletten Sparerfreibetrag (801,-/1602,- EUR) Freistellungsaufträge bei verschiedenen inländischen Finanzinstituten erstellt.

Diese sind sehr großzügig ausgelegt und haben Reserve für höhere Erträge.

Außerdem hat man einen Inventmentfonds bei einem Finanzinstitut im Ausland.
Dafür kann ja kein Freistellungsauftrag erstellt werden.

Die dortigen Kapitalerträge sollen jedoch in den Sparerfreibetrag einbezogen werden (Anlage KAP).

Alle Erträge im In- und Ausland zusammen liegen unter der 801,-/1602,-EUR Grenze.

Reicht dieses aus, damit die ausländischen Erträge (über Anlage KAP) vom Sparerfreibetrag gedeckt sind und keine Steuern abgezogen werden?

Oder muß man die inländischen Freistellungsaufträge kürzen, um „Luft zu schaffen“ für die ausländischen Erträge?

Also einfaches Beispiel: Man hat bei 4 inländischen Finanzinstituten je einen Freistellungsauftrag über 400,50 EUR (alle haben 100-200 EUR ungenutzte Reserve).

Kann das einfach so bleiben, und die ausländischen Erträge (ca. 400,-) werden durch den Sparerfreibetrag gedeckt?

Oder müssen erst die 4 Freistellungsaufträge auf je 300 EUR gekürzt werden, damit die ausländischen Erträge in den Sparerfreibetrag zählen?

So daß man quasi seine 1602 EUR in 4 Freistellungsaufträge zu je 300 EUR aufteilt und für ausländische Erträge extra 402 EUR offen lassen muß?

Ich hoffe, daß ich die Erklärung halbwegs verständlich hinbekommen habe und bitte um Euren Rat.

Gruß
Hans

Hallo Hans,

ehrlich gesagt, nicht so ganz, keine Ahnung, was du mit „Luft nach oben“ usw. meinst, vermutlich, dass dein Freistellungsauftrag bei einem Geldinstitut höher ist als das, was du als Zinsen bekommst.

Das ist irrelevant, wenn du die Steuererklärung machst, weil sich das darüber dann ausgleicht. D. h. auch wenn du irgendwo keinen Freistellungsauftrag hast und deshalb erstmal Geld abgeführt wird, das wird bei der Steuererklärung mit dem nicht ausgenutzten Freibetrag verrechnet. Sie empfehlen dann einem zwar immer, man soll die Freistellungsaufträge besser aufteilen, aber meine Güte!

Gruß
Christa

Mir scheint, dass Du die Anlage KAP in den Zeilen 12 u. 13 nicht gelesen hast. Beachte doch bitte, dass dort nur der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag zu deklarieren ist. Also ist in Deinem Fall, die „Luft nach oben“ raus!

Somit hast Du begrenzt Luft für die Kapitalerträge ab Zeile 14.

Danke sehr für Eure Antworten, das hilft mir weiter.