Hallo!
Gesetzt den Fall, man hat für seinen kompletten Sparerfreibetrag (801,-/1602,- EUR) Freistellungsaufträge bei verschiedenen inländischen Finanzinstituten erstellt.
Diese sind sehr großzügig ausgelegt und haben Reserve für höhere Erträge.
Außerdem hat man einen Inventmentfonds bei einem Finanzinstitut im Ausland.
Dafür kann ja kein Freistellungsauftrag erstellt werden.
Die dortigen Kapitalerträge sollen jedoch in den Sparerfreibetrag einbezogen werden (Anlage KAP).
Alle Erträge im In- und Ausland zusammen liegen unter der 801,-/1602,-EUR Grenze.
Reicht dieses aus, damit die ausländischen Erträge (über Anlage KAP) vom Sparerfreibetrag gedeckt sind und keine Steuern abgezogen werden?
Oder muß man die inländischen Freistellungsaufträge kürzen, um „Luft zu schaffen“ für die ausländischen Erträge?
Also einfaches Beispiel: Man hat bei 4 inländischen Finanzinstituten je einen Freistellungsauftrag über 400,50 EUR (alle haben 100-200 EUR ungenutzte Reserve).
Kann das einfach so bleiben, und die ausländischen Erträge (ca. 400,-) werden durch den Sparerfreibetrag gedeckt?
Oder müssen erst die 4 Freistellungsaufträge auf je 300 EUR gekürzt werden, damit die ausländischen Erträge in den Sparerfreibetrag zählen?
So daß man quasi seine 1602 EUR in 4 Freistellungsaufträge zu je 300 EUR aufteilt und für ausländische Erträge extra 402 EUR offen lassen muß?
Ich hoffe, daß ich die Erklärung halbwegs verständlich hinbekommen habe und bitte um Euren Rat.
Gruß
Hans