Hallo! Meine Nachbarin hat als Einzelunternehmerin einen Marktstand für Kaffee & Kuchen. Sie meinte, dass sie sich einen stillen Teilhaber ins Boot holen will. Wenn sie das mit dem stillen Teilhaber schriftlich fixiert, sollte sie dann einen Anwalt zu Rate ziehen oder gibt es z. B. einen Mustervertrag? Oder lässt sich sowas relativ schlank in Schriftform bringen, solange die Eckpunkte bedacht werden? Über eine kurze Nachricht würde ich mich freuen! Beste Grüße, Sebastian
Hallo,
für Vertäge ist besser ein Notar aufzusuchen. Der ist auch vile kostengünstiger.
Aber: Wenn jemand einen Laden hat - Marktstand - uns sucht einen Teilhaber, sucht er nur Geld, das ihm fehlt.
Das Geld kann schnell verloren sein. Da nützt dann auch kein Vertrag. Solange Sie nur still zusehen sollen, was mit ihrem Geld passiert, wäre ich sehr vorsichtig.
mfg
PB
Okay, vielen lieben Dank für die Antwort! Besten Gruß, Sebastian
Sehr geehrter Sebastian,
Musterverträge aus dem Internet sind für einen juristischen Laien immer eine gefährliche Sache und könnten ins Auige gehen. Einen allgemeinen Ratschlag kann ich da nicht geben, wenn ein spezieller Vertrag gewünscht weird, können wir das machen, aber nicht kostenlos wegen des Haftungsrisiko. Ein Vertrag würde ca 300 € netto kosten. Dazu müßten Sie mir - am, besten im Gespräch oder per Mail - schildern, wie hoch Ihre Einlage sein soll, wie Sie kontrollieren könnten, welche Umsätze erzielt werden und was Ihre Beteiligung am Umsatzz (ist sicherer als am Gewinn) sein soll und ob Sie auch am Verlust beteiligt sein sollen (Gefahr des Untergangs Ihrer Einlage). Einen schönen Tag wünscht RA Streich
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Besten Gruß!