Vertrag: freier Mitarbeiter

Hallo,
leider brauche ich zum Thema Vertragsrecht ein paar Meinungen, um eine richtige Entscheidung zu treffen.

Am 01.04.2021 habe ich einen Vertrag zur freien Mitarbeit unterzeichnet. Dies war lediglich ein 5-zeiliger Vertrag, regelt die Entlohnung und zusaetzliche Kostenabwicklung. Sonst nichts weiter.
Nach ein paar Monaten stellte ich fest, dass die monatl. Zahlungen schleppend erfolgten. Erst auf mehrfache Anfragen wurden die Zahlungen spaetestens nach Ablauf der 3. Woche erledigt.
Nach nunmehr fast 1 Jahr Taetigkeit wurde mir telefonisch, durch einen Teamleiter gesagt, dass der Vertrag nicht weiter fortgefuehrt wird und erstmal ruht. Es wurde keine triftigen Gruende angefuehrt. Zahlungen habe ich fuer Januar und Februar noch nicht erhalten.

Wie verhaelt es sich rechtlich und wie sollte man hier vorgehen? Danke fuer Infos.

Sich dagegen wehren:


ramses90

Servus,

was steht denn genau in dem Vertrag zur Entlohnung? Was wird bezahlt - Ergebnisse, Anwesenheit, Arbeitszeit, irgendwas anderes?

Wie wurde denn der Vertrag bisher umgesetzt? Gab es eine regelmäßige, immer ähnliche oder gleiche Leistung? Gab es einzelne Aufträge, nach denen sich die Leistung richtete? Gab es irgendwas anderes?

Übrigens: Arbeitsrecht ist bei einem „freien Mitarbeiter“, wenn dieser nicht als Scheinselbständiger zu betrachten ist, nicht relevant.

Schöne Grüße

MM

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Und genau diese Frage würde ich jetzt mal als Betroffener klären: War das wirklich eine echte Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ oder doch eher ein verkapptes Arbeitsverhältnis? Was für eine Tätigkeit war es konkret, wie war der Umfang dieser Tätigkeit, wie wurde Arbeit zugewiesen, wer hatte „etwas zu sagen“, wie war die Eingliederung in die Organisation und Struktur des Auftrag-/Arbeitgebers, gab es weitere Beauftragungen von Dritten bzw. wären sollte angesichts der Beauftragungssituation überhaupt möglich gewesen, …?

Die DRV ist ausgesprochen streng in Bezug auf Scheinselbständigkeit und ich habe in der Vergangenheit viele recht kuriose Ausgänge von Statusfeststellungsverfahren mitbekommen, bei denen ich im Leben keinen Hauch eines Verdachtes einer Scheinselbständigkeit gehabt hätte. Viele dieser Fälle sind dann auch vor Gericht gegangen und teilweise dort auch anders entschieden worden. Aber für einen Fall wie diesen sind das zunächst einmal gute Voraussetzungen zu einer Scheinselbständigkeit mit allen Folgen zu kommen.

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Ja, wenn das post festum aufgegriffen wird. Das „Statusfeststellungsverfahren“ vor Antritt des Vertrags ist umgekehrt stark ritualisiert, man sieht den gestellten Fragen schon ziemlich deutlich an, welche Antworten zum gewünschten Ergebnis führen. Die DRV tritt da ein wenig auf wie ein klassischer paternalistisch gefärbter Chef: „Sie will halt gefragt werden.“

Beim vorliegenden Fall ist vermutlich etwas Spielraum, weil die arbeitsrechtliche Beurteilung gern an die SV-rechtliche angelehnt wird, aber das nicht zwingend so sein muss. Die beiden hübschen Kriterien „organisatorische Eingliederung in den Betrieb“ und „weisungsgebundene Tätigkeit“ werden zwar im Zweifelsfall hier wie da zum gleichen Ergebnis führen, aber auch der bisher mit seiner Bezahlung als „Freier“ einverstandene @Hans_c81d64 hat jetzt die Möglichkeit, erstmal nur den Richter am Arbeitsgericht davon zu überzeugen, dass er (vielleicht) gar keiner ist.

Schöne Grüße

MM

Wenn da nichts im Vertrag zum Thema Kündigung geregelt ist, dann kann man das als Kündigung werten und sollte weitere Leistungen einstellen. Wenn man es sich denn leisten kann und will.

Schriftlich einfordern und Frist setzen, wenn die Leistungen nachweislich erbracht wurden.

und wenn einem weder § 623 BGB iVm § 7 SGB IV noch § 293 BGB mal aus der Nähe begegnet ist.

Du empfiehlst hier die für den Fragesteller ungefähr teuerste Option.

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Und auch hier mal wieder der Offenbarungseid kompletter Ahnungslosigkeit! Was Du hier vorschlägst ist so ungefähr der schlechtest denkbare Rat, den man in dieser Situation geben kann.

Teils, teils, ich selbst habe mich mit diesen Verfahren nie direkt beschäftigt, aber Heerscharen von juristischen Kollegen in diversen Unternehmen für die ich tätig war. Schon alleine aufgrund der Menge der Fälle wird man unterstellen dürfen, dass die alle nicht ganz doof und unbeleckt an die Sache rangegangen sein werden. Und trotzdem haben wir in recht großer Zahl und oft extrem überraschend Bescheide in eigentlich glasklaren Fällen bekommen, bei denen einem die Spucke weggeblieben ist. Diese Bescheide sind dann allerdings regelmäßig kassiert worden. Da reden wir jetzt aber natürlich von Fällen, in denen beide Seiten ein hohes Interesse daran hatten, die selbständige Tätigkeit als genau solche zu betrachten und gerade nicht um irgendwelche ausbeuterischen Konstrukte.

Aber hier könnte dem Fragesteller genau diese Strenge der DRV natürlich zugute kommen.

BTW: Ich hatte bzgl. Syndikustätigkeit mal gewagt für die Befreiung von der Rentenpflicht nicht den überall zu lesenden Standardsatz exakt 1:1 ins Formular zu schreiben (ohne aber auch nur den Hauch an der inhaltlichen Aussage zu ändern). Das gab sofort böse Rückfragen. Mit der 1:1 Formulierung war die Sache dann erledigt. Einfach irre der Laden.

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Je nun - mit fortschreitender Digitalisierung kann man die Leute nicht mehr in die Formularausgabe setzen, und auch beim BAFA sind die Planstellen nicht so sehr zahlreich…

Da könntest du Vorauszahlung verlangen. Betrag X für Y Stunden oder Tage. Wenn die abgearbeitet sind, die nächste Vorauszahlung.

Wenn der Auftraggeber nicht darauf eingeht, lass die Finger davon.

Ich war freier Mitarbeiter bei einer Großwerft, die Konkurs angemeldet hat. Wegen der Vorauszahlungen musste ich nicht darunter leiden.

Neugierhalber: Welche Höhe ist da bei einem „ruhenden Vertrag“ angemessen?

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Hast du auch was sachliches zur Ausgangsfrage beizutragen außer deiner zuerst geäußerten Vermutung/Unterstellung der Scheinselbständigkeit?

Servus,

mit

zeigst Du doch, dass Du unter keinen Umständen etwas darlegen möchtest, was dem Fragesteller im Sinn seiner Frage

nützlich sein könnte. Etwas Besseres, als vor einem Arbeitsgericht als Scheinselbständiger erkannt zu werden, kann ihm doch gar nicht passieren!

Wenn Du glaubst, Scheinselbständigkeit biete ein Risiko für den Beschäftigten, hast Du von dem Thema - halten zu Gnaden - keinen blassen Dunst.

Beiläufig: Alles sachlich Wichtige zu dieser Frage ist in diesem Thread bereits genannt. Wenn Du Deine Ignore-Liste allzusehr ausweitest, kriegst Du das halt nicht mit. Ist dann aber eher Dein Problem.

Schöne Grüße

MM

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Danke fuer die Ausfuehrungen, ehrlich gesagt ich bin etwas erschlagen. Was habe ich da losgetreten. Das Thema scheint sehr komplex zu sein.
Also fact ist, freier Mitarbeiter ist im Ausland taetig, Vertrag in Deutschland geschlossen. Taetigkeit ist Produktionsbetriebe im Ausland zu finden. Dafuer gibt es ein monatliches Honorar. Mein Eindruck. Das Unternehmen hat zunehmend durch Missmanagment finanzielle Probleme. Daher ruehrt die Zahlungsverzoegerung.
Da ich staendig in Deutschland bin, kann es natuerlich kritisch beleuchtet werden.

Hoppla - da ist ja von allem etwas dabei: Typisch selbständig, weil keine weisungsgebundene Tätigkeit und keine organisatorische Einbindung in das betriebliche Geschene. Typisch nicht selbständig, weil kein Ergebnis der Tätigkeit entlohnt wird, sondern die Dauer der Anwesenheit, die dieser Tätigkeit gewidmet wird.

Obwohl das eigentlich nicht sein dürfte, hängt hier meines Erachtens sehr viel von der subjektiven Einschätzung ab, die der Richter trifft, der das Dings zum ersten Mal sieht.

D.h. für Dich wäre es hier interessant, zu den Kosten eines Duchschnittshonorars zu erreichen, was zu eerreichen ist.

Schöne Grüße

MM