Hallo!
Jemand möchte seinen PKW an eine private Person verkaufen. An dem Fahrzeug sind bekannte Mängel an der Bremsanlage sowie optische Mängel (Rost, Kratzer und Dellen) vorhanden.
Es geht hier um die Formulierung des Verkaufsvertrags. Der Verkäufer hat keinesfalls die Absicht den Käufer zu täuschen oder Mängel zu verheimlichen.
Reicht es aus, wenn vertraglich auf die bekannten Mängel und die damit verbundene eingeschränkte Verkehrsicherheit ausdrücklich hingewiesen wird und das der Verkauf von privat erfolgt?
Wie verhält es sich mit Reklamationen des Käufers gegen den Verkäufer, wenn z.B. nachträglich Mängel moniert werden die dem Verkäufer nicht beim Verkauf bekannt sind? Gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“?
Hinweis: Das Fahrzeug ist 13 Jahre alt und nur wenige 100 Euro wert. Der Verkäufer ist kein Fachmann und kann daher nicht alle Mängel erkennen.
Danke für die Hilfe!
Grüße
Carsten