Vertrag unterschrieben und dann Behindertenausweis im Nachgang!

Hallo Gemeinde,

ich habe letzten Monat meinen Vertrag im öffentlichen Dienst unterschrieben und wurde eingestellt. Probearbeit und ärztliche Untersuchungen waren alle in Ordnung.

Mich hat nie jemand wegen einer Behinderung gefragt und als Krankheit habe ich meine Auto-Immun Krankheit angegeben, was kein Problem war.

Heute bekam ich Post vom Versorgungsamt und es wurde mir ein Behindertenausweis GdB 50 zugeschickt. Hier hatte ich bei GdB 30 im Mai Einspruch erhoben und jetzt erfolgte eine Genehmigung, rückwirkend bis Mai, dass ich einen GdB von 50 habe.

Die Stellenanzeige enthielt folgenden Satz: Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. (Ich war bei der Vertragsunterschrift noch nicht schwerbehindert und der Arbeitsbeginn erfolgt im Dezember. Ich hatte quasi Glück den Job zu bekommen.

Was meint Ihr, kann ich den Behindertenausweis und meine Behinderung gefahrlos angeben?

Bitte keine Mutmaßungen sondern nur echte Fakten, die mir weiterhelfen, vortragen.

Vielen lieben Dank Euch allen!

Auf jeden Fall. Und sei es nur, weil auch öffentliche Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, eine Behindertenquote zu erfüllen - deswegen auch die Bevorzugung bei der Bewerbung. Und Du hast Anspruch auf zusätzlichen Urlaub …

Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 1 haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat einen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.(§ 156 Abs. 3 SGB IX)

2 Like

Hallo,

wie der AG reagiert, kann hier niemand seriös beantworten. Der Schutz als schwerbehinderter Mensch beginnt gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html
erst 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Vielleicht solltest Du Dich mal erkundigen, ob es bei Deinem AG eine SBV (= Schwerbehindertenvertretung) gibt und mit dieser die mögliche Reaktion des AG besprechen.
Den Status kannst Du auch jederzeit nachträglich geltend machen - wenn zB die 6-Monatsfrist des SGB IX bzw. deine Probezeit abgelaufen ist.

Alberca

Hi,

Bin im öff. Dienst, GDB 30 und gleichgestellt, beides fast 6 Jahre nach der Unterzeichnung des unbefristeten Arbeitsvertrag. Dadurch bekam ich die lebenszeitverbeamtung, die es vorher wegen meiner Erkrankung nicht gab.
Der öffentliche dienstistwie alle Arbeitgeber, streng genommen sogar mehr, verpflichtet, behinderte Menschen einzustellen und nicht zu benachteiligen.

Die Franzi

Meines Wissens hättest Du Deinen Arbeitgeber schon auf die GdB 30 hinweisen müssen?

Hallo,

dein Wissen

scheint in diesen Angelegenheiten beklagenswert gering zu sein, diese Antwort

ist völliger Unsinn.
Ein GdB 30 ist erst mal arbeitsrechtlich nicht relevant. Und einen GdB 30 mit Gleichstellung muß man genausowenig unaufgefordert offenbaren wie eine Schwerbehinderung.
Was ein AN offenbaren muß, sind gesundheitlich relevante Einschränkungen, die sich auf die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung leistungsmindernd auswirken - unabhängig davon, ob es dafür einen GdB gibt.

Alberca

1 Like