Hallo!
Da wir gerade im Plauder-Brett darauf gekommen sind und es viele Leute einfach nicht wissen, wollte ich dies hier nochmal verbreiten und eine Diskussion anregen.
Zitat aus Artikel 42 (3) II EUV des Lissabonner Vertrages:
„Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern."
Eigentlich kann es garkeine Diskussion über die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Aufrüstung zu betreiben, geben.
Ich sage nur: Go, Bundesverfassungsgericht, go!