Vertrag von Lissabon, Aufrüstung

Hallo!

Da wir gerade im Plauder-Brett darauf gekommen sind und es viele Leute einfach nicht wissen, wollte ich dies hier nochmal verbreiten und eine Diskussion anregen.

Zitat aus Artikel 42 (3) II EUV des Lissabonner Vertrages:
„Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern."
Eigentlich kann es garkeine Diskussion über die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Aufrüstung zu betreiben, geben.

Ich sage nur: Go, Bundesverfassungsgericht, go!

Hallo Paul,

Ich sage nur: Go, Bundesverfassungsgericht, go!

Und was ist an dem Passus verfassungswidrig?

Fragt
Andreas

Ach nachdem ich den Artikel gelesen hatte, wusste ich schon, dass es falsch bezogen wird. Aber ich konnte ihn nicht ändern.
Daran ist nichts verfassunsgwidrig.
Trotzdem rechne ich stark damit, dass es eine Verfassungsklage geben wird und erhoffe auch, dass das Verfassungsgericht den Vertrag kippen wird, wie es das mit der EU-Verfassung schon getan hat.

Mit Verlaub, Du redest wirr.

Ach nachdem ich den Artikel gelesen hatte, wusste ich schon,
dass es falsch bezogen wird. Aber ich konnte ihn nicht ändern.

Solange dort keine Antwort steht, kannst Du ihn wieder löschen.

Daran ist nichts verfassunsgwidrig.

Dann ist das BVerfG auch nicht zuständig.

Trotzdem rechne ich stark damit, dass es eine Verfassungsklage
geben wird

Wenn es nicht verfassungswidrig ist, wird „Karlsruhe“ die auch nicht annehmen.

und erhoffe auch, dass das Verfassungsgericht den
Vertrag kippen wird, wie es das mit der EU-Verfassung schon
getan hat.

Das würde mich jetzt aber stark interessieren! Wann und wo hat das BVerfG die „EU-Verfassung“ gekippt?

Da dies ein politisches Brett ist, könntest Du doch einfach zur Diskussion stellen, was Dich stört.

Gruß (

Solange dort keine Antwort steht, kannst Du ihn wieder
löschen.

Wirklich? Ich werde das nächste Mal nach der Option suchen.

Daran ist nichts verfassunsgwidrig.

Dann ist das BVerfG auch nicht zuständig.

Ich meinte, dass an einer Aufrüstungsverpflichtung nichts verfassungswidrig ist, sie jedoch moralisch verwerflich ist.
Der Lissabonner Vertrag könnte aber an anderen Stellen verfassungswidrig sein, da er fast den wortlaut der EU-Verfassung übernommen hat. Ich würde mich freuen, wenn er aus diesen anderen Gründen scheitern würde und somit auch nicht die Aufrüstungsverpflichtung rechtsgültig würde.
Ich finde es einfach verrückt, dass nicht zu einer Ab-, sondern zu einer Aufrüstung aufgerufen wird. Soetwas ist für mich nicht mit der Forderung nach Frieden vereinbar.

Das würde mich jetzt aber stark interessieren! Wann und wo hat
das BVerfG die „EU-Verfassung“ gekippt?

In der öffentlichen Berichterstattung wird leider so getan,
als habe Deutschland die EU-Verfassung angenommen und nur die
Niederlande und Frankreich hätten sie verhindert. Selbst die
Bundesregierung vertritt diesen Standpunkt offiziell auf ihrer
Seite!!
Die Wahrheit ist jedoch, dass nachdem der Bundestag und der
Bundesrat der EU-Verfassung zugestimmt hatten, das
Bundesverfassungsgericht veranlasst hat, dass Köhler nicht
unterschreiben kann und somit Deutschland die Verfassung auch
nicht angenommen hat.
Eine detaillierte Erklärung würde jetzt zu lange dauern, man
findet aber Informationen mit google, zB mit dem Suchbegriff
„eu-verfassung gauweiler“. (Gauweiler war der klagende
Bundestagsabgeordnete.)