Ja Überschrift stellt ja schon die Frage. Wer mich mit Links voll spamt oder Wikipedia erschlägt, dem sag ich schon jetzt, dass ich soweit auch gekommen wäre. Nur was steht da simpler gesagt drinne?
Hallo,
Ja Überschrift stellt ja schon die Frage. Wer mich mit Links
voll spamt oder Wikipedia erschlägt, dem sag ich schon jetzt,
dass ich soweit auch gekommen wäre. Nur was steht da simpler
gesagt drinne?
Es wird in dem zugehörigen Wikipedia-Eintrag recht kurz und zutreffend zusammengefasst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon
Was genau stört Dich an dem Artikel?
Gruß
Fritze
Hi,
im Lissabon Vertrag ist geregelt, daß Brüssel nationale Parlamente und deren Beschlüsse aushebeln kann.
Denn: die nationale Souveränität wird auf Brüssel (EU Parlament) übertragen (nationale Entmachtung).
Es liegt somit keine demokratisch legitimierte Legislative vor (quasi bislang ein Verfassungsbruch!).
Denn: eine Souverenitätsübertragung ist unwiderruflich und untersteht allein dem unmittelbar rklärten Willen des Deutschen Volkes, also einer Volksabstimmung.
Und diese Volksabstimmung scheuen unsere Regierungen wie der Teufel das Weihwasser (siehe Irland); könnte ja negativ - aus Sicht der Regierung - ausgehen.
Das Parlament scheint zur Abnickmaschine für Brüsseler Vorlagen verkommen zu sein.
Gesetze, die bspw. bei uns nicht durchsetzbar wären, könnten per Vorbande, gar per Wink unserer Exekutive, anonym in Brüssel beschlossen werden und müßten dann national umgesetzt werden (jüngstes Beispiel: Glühlampenverbot).
Somit erspart sich die dt. Regierung umständliche und evtl. schmerzhafte Debatten.
Gut, daß das Verfassungsgericht dem undemokratischen Treiben einen Riegel vorgeschoben hat.
Gauweiler und Lafontaine sei´s gedankt!
lg O
Naja, sehr viel Text und als Schüler versteht man meistens bei so trockenem Stoff nur Wortfetzen. Außerdem ist Wikipedia nicht der Internetguru für alles. Mit eigenen Worten etw. wieder zu geben, ist besser, da dass dann meistens Leute verstehen können.
Danke für deine Hilfe =)
Danke für deine Hilfe =)
Dafür würde ich mich nicht bedanken; außer Du hast Beispiele dafür gesucht, schlecht die Bürger informiert sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_eine_…
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html
Es gab also schon bisher Bereiche, in denen die EU unionsübergreifend rechtlich bindende Vorschriften erlassen konnte, aber sowohl bisher als auch weiterhin galt/gilt das Prinzip der Subsidiarität. Diejenigen, die jetzt darüber nörgeln, haben entweder die letzten 20 Jahre verpennt oder machen jetzt - aus welchem Grund auch immer - Stimmung.
Gruß
Christian
Hallo,
wenn du mal etwas Zeit hast dann lies doch mal das gesamte Werk selbst:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…
Folgend mal 3 Teile die mich mehr als nur stoeren:
Dabei finde ich besonders bedenklich das in einer „Verfassung“ die Wirtschaftsform festgeschrieben wird. Das ist in Artikel 120ff eindeutig der Fall, da wird die freie Markwirtschaft ohne irgendeine Einschraenkung festamentiert.
Und dann vor allem Artikel 222: Hier wird einem Militaereinsatz im Binnenland ohne Einschraenkung Tuer und Tor geoeffnet.
Und es fehlt ein Artikel den wir in unserem Grundgesetz sehr wohl finden vollstaendig:
„die Totesstrafe ist abgeschaft“
Tschau
Peter
Hi, aber gerne geschehen!
Denk dran: wenn Wahlen was ändern würden, wären sie längst verboten.
Beim Lissabonvertrag könnte eine Volksabstimmung aber deutlich was ändern, darum ist sie in D auch nicht erlaubt!!
Alles klar? So funktioniert halt Demokratie:
Über Unwichtiges die „Hammelherde“ abstimmen lassen, Wichtiges garnicht erst zur Abstimmung stellen.
lg O
http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2009/nr34-vom-248…
hallo,
Dabei finde ich besonders bedenklich das in einer „Verfassung“
die Wirtschaftsform festgeschrieben wird. Das ist in Artikel
120ff eindeutig der Fall, da wird die freie Markwirtschaft
ohne irgendeine Einschraenkung festamentiert.
verstoßen wir dann nicht seit monaten gegen diesen artikel?