Hallo zusammen,
ich habe mir vor etwa einer Woche einen Drucker via eBay gekauft. Weil dieser Drucker nicht so ganz meinen Anforderungen entspricht, wollte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Nur macht der Verkäufer momentan Urlaub, und wenn er wieder da ist, sind die 2 Wochen Frist längst um. Verzögert sich diese Frist aufgrund des Urlaubs jetzt oder habe ich jetzt Pech gehabt?
Soll ich den Artikel einfach zurückschicken und hoffen, dass er den Widerruf akzeptiert oder soll ich warten bis er wieder erreichbar ist?
Hallo Marcel,
schick den Drucker zurück und beware den Beleg auf. Dann hast du einen Nachweis, dass du es versucht hast. Wenn der Verkäufer die Rücksendung nicht annimmt, hast du zumindest den Beleg als Beweis. Ausserdem bewart der Spediteur das Paket ja bis zu einer Woche auf.
LG
Andreas
erklären sie den widerruf nachweislich und senden sie das paket nachweislich zurück. dann sollten sie aus dem schneider sein, da der zugang des widerrufes die fristwahrung begründet. für betriebsferien können sie ja nichts.
Schreibe den VK über ebay an,daß Du von Deinen Widerrufsrecht gebrauch machst und den Drucker zurück sendest wenn er wieder vom Urlaub zurück ist.Da das bei ebay in Deinen Nachrichten mit Datum gespeichert ist,hast Du den Widerruf fristgerecht dem VK mitgeteilt.
MfG
Hallo,
Sie können den Rücktritt vom Kauf schon erklären. Wenn der Wert des Gerätes über 40€ ist,trägt der Verkäufer die Rücksendungskosten zb. Dann kann er zb. auf ein Rücksendeformular hinweisen.
Aber auch wenn Sie das Gerät jetzt so zurückschicken erklären Sie damit natürlich Ihren Rücktritt vom Kauf wirksam.
Meistens steht eine passende Passage dazu ganz unten bei den Widerrufs- und Rücktrittserklärungen.
Der Urlaub des Verkäufers tangiert Ihr Rücktrittsrecht m.E. nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Hallo
nun hier würde ich ganz eng un dstreng mich genau an die „formaljuristischen Reglements“ halten, dh. ganz genau mich an die Frist des Widerspruches halten.
Praktisch den Drucker zurückschicken - aber mit Einschreiben und Rückschein (Nachfragen bei der Post, wie genau das gehen kann) Wichtig ist es, dass Du a) mehrere unabhängige Zeugen hast, dass am Drucker nichts kaputt ist.
b) Rückschein ausfüllen lässt und „schwarz auf weiss“ etwas in der Hand hast, als Beweis dass der Drucker ordnungsgemäß zurückgeschickt wurde (genau an die ursprüngliche Versenderadresse)
c) Anschreiben, in dem drin steht dass Du Dich auf die „Widerspruchsmodalitäten“ berufst und beziehst. Falls Begründung erforderlich, dann zeige eben an, dass der Drucker eben nicht Deinen Anforderungen an Druckbild und Qualität entspricht. Dass der Drucker genau so zurückgeschickt wurde, wie er von Dir empfangen ward.
Grüsse
Wer in Urlaub verreist, hat dennoch dafür zu sorgen, dass die Erklärungen zugehen können.
Wenn Sie jetzt ein Einschreiben mit dem Widerruf zum Inhalt abschicken, oder das Paket rechtzeitig absenden, haben sie meiner Meinung nach dennoch wirksam von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch gemacht, soweit es natürlich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 2 Wochen stattfindet.
Diese Meinung stellt aber keine Rechtsberatung dar.
Hallo,
die Widerrufsfrist läuft unabhängig von Urlaub, innerhalb der 14 Tage muss der Widerruf erfolgen. Wie das geht ist im Internet vielfach recherchierbar. Wer länger abwartet, verliert sein Widerrufsrecht.
Hallo,
Sachverhalt ist hier ganz einfach: Zur Fristwahrung des 14tägigen Widerrufsrechts reicht es, den Widerruf zu erklären, muss so auch in der Widerrufsbelehrung des Händlers beschrieben sein.
Das heißt, email, Fax, Brief den Widerruf schriftlich und am besten nachweisbar erklären. Urlaub o.ä. verlängert NICHT die Frist, ist aber auch nicht notwendig.
In Absprache mit dem Händler dann entsprechend zurück schicken. Die meisten akzeptieren keine unfreie Ware und es gibt auch kein Rcht dazu, weil teuer. Entweder schickt der Händler Rücksendemarke (üblich) oder erstattet normales Rücksendeporto. Unbedingt als DHL Paket oder ähnlich, so dass es eine Trackingnummer und Versicherung gibt.
Anmerkung: Auktionen sind i.d.R vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, Festpreis- und Sofortkaufangebote nicht.
Viel Erfolg
nch
noch was…
Wenn Du ein Widerrufsrecht hast, also keine Auktion oder z.B. Spezialanfertigung, dann ist es keine Frage, ob der Händler das akzeptiert; es ist Dein Recht und seine Verpflichtung, laß Dich also nicht ‚abwimmeln‘.
vg
Die Frist des Widerspruchrechts beginnt mit Erhalt der Ware. Laut Vertrag (den kenne ich nicht!)sind das meist 14 Tage.
Ob der Verkäufer nun da ist oder nicht, Hauptsache der Widerspruch ist bei ihm eingegangen. Das reicht vollkommen. Allerdings muß man dann dem Verkäufer die Urlaubszeit zur Reaktion einräumen.
Also alles in Ordnung!
Hallo Marcel,
ich würde den Drucker zurücksenden, auch wenn Urlaub ist, bei einer Firma muss ja einer die Post annehmen, vor allem hätten Sie dann den Beweis, dass Sie von Ihrem Widerspruch Gebrauch gemacht haben. Per Einschreiben, wenn das geht.
Viel Glück
Hallo,
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Die Frist verzögert sich nicht, wenn die Urlaub machen ist das nicht dein Problem.
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Auf jeden Fall innerhalb der 2 Wochen zurückschicken, mit Rücksendebeleg.
Grüße aus Bayern
Hedi
Aber natürlich !
Wenn der Widerruf durch Rücksendung erfolgt - dann aber pronto !
Wie die die Postannahme während ihrer Ferien geregelt haben, ist nicht Dein Problem.
Grüße von M.
Hi
für die Frist reicht aus, dass rechtzeitig der Vertrag widerrufen wird. Dass der Händler in urlaub ist, ist seine Sache.
Gruß
HaWeThie
Guten Tag,
1
widerrufen Sie fristgerecht
mit Brief und EINWURF EINSCHREIBEN
mit der Post.
KOPIE aufbewahren vom Brief
und vom Versand !!
2 Ich denke es ist vollkommen
Gleichgültig ob der Verkäufer
im Urlaub ist.
Es kommt nur darauf an, dass
Sie fristgerecht widerrufen !!!
mfg
Heumond
Hallo,
sorry für die späte Reaktion. War im Urlaub. Leider kann ich bei diesem Problem nicht weiterhelfen. Bin mir nicht sicher, welches Verhalten hier rechtlich korrekt wäre.
LG Karl