Vertrag zugunsten Dritter und Folgen

Hallo liebe Banker und Wissenden,

Opi O hat ein Sparbuch und ist nicht mehr geschäftsfähig.
Sohn S bucht vom Sparbuch (Inhaberpapier) um auf das Girokonto von Opi, sagen wir mal 1000 Euro, damit die Pflegekosten bezahlt werden können.

Opi hat einen Vertrag zugunsten Dritter fü den Todesfall für Töchterchen T und das Sparbuch verfügt.

Töchterchen versucht, zu Lebzeiten, das Geld abzuräumen, was die Bank verweigert (weil sie die Vollmacht des geschäftsunfähigen Opis nicht anerkennt).

Opi O stirbt und es erbt allein und alles die Nichte N.
Das Restgeld des Sparbuches, sagen wir mal, 1 Euro, bekommt Töchterchen.

Kann nun T von der Nichte oder dem Söhnchen „ihr“ Geld erzwingen?
Die Argumentation wäre ja, wenn die böse Bank die Vollmacht anerkannt hätte, hätte Tüchterchen ja auch das Geld bekommen…
Söhnchen und Nichte hatten nix von dem Geld, das ging ja in diesem fiktiven Fall für Opis Belange drauf.

Bin mal gespannt auf eure Meinungen zu dem fiktiven Fall.

LG
Mela

Hallo!

Nichte N mag laut Testament Alleinerbin sein, aber sie muss die Pflichtteilsansprüche der nicht bedachten leiblichen Kinder bedienen.

Und das mit dem Sparbuch und dem Vertrag zugunsten Dritter ist wohl vergleichbar mit einer Lebensversicherung ,die eine bestimmte Person als Begünstigte aufführt. Das fällt dann nicht in das Erbe, es wird außerhalb ausgezahlt.

Nur hier wurde das Geld ja verbraucht(gebraucht) für die Pflege.
Das hat Vorrang vor der früher gemachten Zusage.

Man wird hier wohl die Frist von 10 Jahren ansetzen ? War die Verfügung für die Tochter T noch recht neu, dann ist das Geld weg. Ist die Verfügung 15 oder 20 Jahre alt, dann hätte das Geld wohl nicht entnommen werden dürfen.

So sehe ich es, andere womöglich anders.
Diese mögen sich dann bitte auch äußern.

MfG
duck313

Danke für die Antwort, duck,

eigentlich sehe ich das auch so.

Bin mal gespannt, ob jemand andere Aspekte sieht.

LG
Mela