Hallo liebe Banker und Wissenden,
Opi O hat ein Sparbuch und ist nicht mehr geschäftsfähig.
Sohn S bucht vom Sparbuch (Inhaberpapier) um auf das Girokonto von Opi, sagen wir mal 1000 Euro, damit die Pflegekosten bezahlt werden können.
Opi hat einen Vertrag zugunsten Dritter fü den Todesfall für Töchterchen T und das Sparbuch verfügt.
Töchterchen versucht, zu Lebzeiten, das Geld abzuräumen, was die Bank verweigert (weil sie die Vollmacht des geschäftsunfähigen Opis nicht anerkennt).
Opi O stirbt und es erbt allein und alles die Nichte N.
Das Restgeld des Sparbuches, sagen wir mal, 1 Euro, bekommt Töchterchen.
Kann nun T von der Nichte oder dem Söhnchen „ihr“ Geld erzwingen?
Die Argumentation wäre ja, wenn die böse Bank die Vollmacht anerkannt hätte, hätte Tüchterchen ja auch das Geld bekommen…
Söhnchen und Nichte hatten nix von dem Geld, das ging ja in diesem fiktiven Fall für Opis Belange drauf.
Bin mal gespannt auf eure Meinungen zu dem fiktiven Fall.
LG
Mela