In einem Vertrag zwischen mir als selbständigem Handwerksmeister, Handelsvertreter und Facility Manager (soweit meine Gewerbeanmeldung) und einem Fertighausunternehmen, für das ich zukünftig als Vertriebspartner/Handelsvertreter Geschäfte auf fremde Rechnung vermitteln werde, soll laut Schlußbestimmungen das HGB keine Anwendung finden.
Ist das grundsätzlich überhaupt zulässig?