Vertrags oder Vertrages?

Ich schreibe gerade einen eigentlich kurzen und simplen Brief und bin auf 2 Hindernisse gestoßen. Ich glaube die Antwort ist relativ einfach, aber je länger man drüber nachdenkt…

Was ist richtig?

[…]anbei übersende ich Ihnen eine Ausfertigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags[…]

oder

[…]anbei übersende ich Ihnen eine Ausfertigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages[…]

Außerdem noch diese Unstimmigkeit:

[…]zum Verbleib bei Ihren Unterlagen[…]
oder
[…]zum Verbleib in Ihren Unterlagen[…]

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten =)

Hi!
Rein vom Gefühl her würde ich nehmen:

Vertrages

Bei

Grüße
Dusan

Hallo. Guten Tag;

HALLO-
MATHIAS

Ich weiß es erstens nicht und würde zweitens im Duden nachsehen. Probiere es doch mal.

Ich werde es auch mal probieren( -:

Gruß aus Oberfranken,
Michael

Hallo,

Ich weiß es erstens nicht und würde zweitens im Duden
nachsehen. Probiere es doch mal.

Ich werde es auch mal probieren( -:

damit Ihr nicht so viel blättern müsst: http://duden.xipolis.net/suche/trefferliste.php?such… :wink:)

Gruß
Kreszenz

2 Like

Hallo,

mir gefällt „Vertrages“ auch besser.

Aber warum heisst es dann „Vertragsgestaltung“ und „Vertragsentwurf“? Gibt es zwei Formen des Genitivs - mit und ohne e?

Chrissie

Hallo!

Bis vor drei Tagen war das noch einer der Lernzettel, der auf meinem Klo hing :wink:

Also, es gibt kurze und lange Genitiv-s-Endungen: Einmal mit -s, einmal mit -es. Bei manchen Wörtern ist es obigatorisch, ein -es zu benutzen, bspw. bei denen, die auf s-Laut enden (Ausnahme: wenn es sich um Fremdwörter handelt, bei denen die letzte Silbe unbetont ist, z.B. Zirkus - des 'Zirkus (unbetont), aber Kompro’miss - des Kompromisses, Kreis - des Kreises).
Zu deinem Fall (ich zitiere den Grammatik-Duden, §304): „Die lange und die kurze Endung stehen gleichermaßen bei Substantiven, deren Stamnm auf einen betonten Vokal plus einem oder mehrere Konsonanten endet“

Bsp.: das 'Gift - des Giftes/des Gifts; der Er’folg - des Erfolges/des Erfolgs, also auch: der Ver’trag - des Vertrages/des Vertrags.

Geht beides!

Die Duden-Grammatik sagt selbst, dass bei Korpusrecherchen die kurze s-Endung überwiegt. Falsch ist aber die lange keineswegs und ich denke, das sollte jeder nach seinem Sprachgefühl entscheiden.

Ich hoffe, ich konnte helfen :smile:

LG
Sonne

Hey, natürlich konntest du bestens helfen, dann war meine Überlegung ja gar nicht so blöde :wink:
Vielen ieben Dank also für diese Erkenntnis!

Und bei dem 2ten Fall? Da ist es wahrscheinlich auch Geschmacks-/ Ansichtssache, aber was findet ihr besser oder passender?

Danke für alle Antworten, ich hoffe auf weitere.

Leiebe Grüße,

Mathias

MOD: Vollzitat gelöscht.

Hi Mathias

[…]zum Verbleib bei Ihren Unterlagen[…]
oder
[…]zum Verbleib in Ihren Unterlagen[…]

Da sich zu dieser Frage noch kein kompetenter w-w-w-ler gemeldet hat, hier meine unmassgebliche Meinung:
Beide Formulierungen kommen mir als sehr antiquiertes Amtsdeutsch vor, vor allem das Wort „Verbleib“. Ich würde sagen: „… zu Ihren Akten“; ob dann „in“ oder nur „bei“ abgelegt wird ist nicht meine Sorge
Gruss
Erich

[…]zum Verbleib bei Ihren Unterlagen[…]

Hallo, Erich,
wie Du finde ich diese Formulierung - egal ob mit „für“ oder „bei“ - als antiquert und Amtsdeutsch.

Ich würde einfach schreiben „für Ihre Unterlagen“

Gruß
Eckard

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