Hallo die Wissenden,
jemand (A) habe per Internet-Seite ein Inkasso-Unternehmen mit dem Eintreiben einer Forderung beauftragt, jedoch schon am nächsten Tag am Telefon eindeutig widerrufen und das per Mail wiederhohlt.
Beharrlich fordert nun das Unternehmen von A Kostenersatz für den allerersten Aufwand, den es vorgibt, in dieser Sache gehabt zu haben. Auch habe A nicht das für den Widerspruch vorgesehene Formular benutzt.
M.E. und nach https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vertrag-widerrufen-wann-das-geht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117 ist A gegenüber dem Unternehmen in keiner Weise mehr verpflichtet.
Oder ist A auf dem „Holzwege“ ?
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Karl