Vertragsabschluss per Internet und Widerruf

Hallo die Wissenden,

jemand (A) habe per Internet-Seite ein Inkasso-Unternehmen mit dem Eintreiben einer Forderung beauftragt, jedoch schon am nächsten Tag am Telefon eindeutig widerrufen und das per Mail wiederhohlt.
Beharrlich fordert nun das Unternehmen von A Kostenersatz für den allerersten Aufwand, den es vorgibt, in dieser Sache gehabt zu haben. Auch habe A nicht das für den Widerspruch vorgesehene Formular benutzt.
M.E. und nach https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vertrag-widerrufen-wann-das-geht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117 ist A gegenüber dem Unternehmen in keiner Weise mehr verpflichtet.
Oder ist A auf dem „Holzwege“ ?

Vielen Dank im Voraus und Gruß
Karl

Meines Erachtens liegt hier ein Dienstleistungsvertrag vor.

Verträge sind einzuhalten.

Ich sehe durchaus einen Anspruch des Inkasso Dienstes.

Inwieweit und in welcher Höhe ein Gebühr ausgelöst wurde,

kann ich nicht seriös beantworten.

Für Rechtssicherheit sorgt daher die Auskunft beim RA ca. 35EU

Hallo,

Wie immer in solchen Fällen sollte A als erstes einen Blick in den Vertrag werfen, den er mit dem Unternehmen eingegangen ist. Hier könnt er vor allem einen Blick in das Kapitel rund um den Widerruf des Vertrages werfen.

Bei Warenlieferungen wäre mir die Lage weitgehend klar. Aber bei Dienstleistungsverträgen ….

Grüße
Pierre

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Auch bei Dienstverträgen, die ein Verbraucher nur mittels Fernkommunikation mit einem Gewerbetreibenden abschließt, gibt es ein Widerrufsrecht.
Falls der Dienstleister bereits mit der Dienstleistung begonnen hat, wird er dafür entschädigt werden müssen.
In der Regel finden sich Klauseln mit Pauschalen in den AGB, bei denen es sinngemäß heißt, dass der Verbraucher weniger zahlen muss, wenn er nachweist, dass geringere Kosten entstanden sind.

Dass ein Verbraucher ein Inkassounternehmen beauftragt, dürfte eher selten der Fall sein. Ist das hier wirklich ein Verbraucher?

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hi,

muss dem nicht ausdrücklich zugestimmt werden?

Die Frage klingt für mich irgendwie nicht so sehr danach.
Ich lese nichts, dass er das Unternehmen nach Vertragsabschluss nochmal angewiesen hat, die Dienstleistung sofort zu erbringen.

grüße
lipi

Wer möchte vierzehn Tage warten, bevor das Inkassobüro mit der Arbeit anfängt?
Ich vermute daher, dass die Zustimmung erfolgte.

Du hast Recht, das muss geprüft werden. Ebenso ist die Höhe des Wertersatzes, der verlangt wird, von Interesse.
Ich kenne eine Firma, die pauschal 10€ berechnet, wenn der Auftrag bereits maschinell engepflegt und und dann manuell storniert wurde.