Hallo,
ich möchte im Frühherbst/Spätherbst meine Eigentumswohnung verkaufen, ausziehen. Es ist derzeit noch kein neuer Wohnort bekannt. Werde temp. in versch. WGs wohnen, immer nur kurzfristig. Evtl. werde ich erst im nächsten Jahr wieder einen neuen festen Wohnsitz haben.
Das sind ja jetzt erstmal zwei unterschiedliche Folgeprobleme:
Da gibt es die erste Komponente:
Die Verbindung zwischen Unitymedia und meiner Wohnung.
Der Haken ist ja, dass soz. mein Wohnungsanschluss (inkl. der Dosen-Kombi „TV-Radio-MM“ und natürlich auch der guten alten Telefondose) an den Nachkäufer meiner Wohnung geht. Wie kann das Ganze technisch gelöst werden? Die „MM“-Dose der verkauften Wohnung soll ja nicht mehr durch UM „gepatcht“ werden o.ä.
Und es darf ja keinerlei vertragliche Verbindung mehr geben zwischen UM und meiner physischen Wohnadresse (mit der ich ja dann gar nichts mehr zu tun habe, weder als Eigentümer, noch als Mieter oder als „Wohnender“).
Die zweite Komponente:
Das Finanzielle. Vertragsbindungen. Kündigungsfristen.
Unitymedia sagt, ich kann frühestens weit im nächsten Jahr (2021) kündigen. Der Vertrag (2play COMFORT 120, Highspeed-Internetanschluss, HighSpeed Internet-Flatrate, Datenvolumen unbegrenzt, Anschlusstyp DS LITE, Telefon-Flatrate ins dt. Festnetz, Übernahme auf eine andere Adresse/Wohnung nicht möglich) besteht seit dem Jahr 2016.
Gibt es Sonderkündigungsrechte, die der Gesetzgeber einräumt, wenn ein Haushalt komplett aufgelöst wird (soz. ohne „Nachfolge-Haushalt“ oder nur mit temp. „Nachfolge-Haushalten“)?
Was passiert mit meiner FRITZ!BOX, die ich 2016 zusammen mit dem Vertrag abonniert habe? Muss ich die zurückgeben (egal, ob dieses oder erst nächstes Jahr) und wenn ja, wohin soll ich sie schicken?