Vertragsauflösung Unitymedia

Hallo,

ich möchte im Frühherbst/Spätherbst meine Eigentumswohnung verkaufen, ausziehen. Es ist derzeit noch kein neuer Wohnort bekannt. Werde temp. in versch. WGs wohnen, immer nur kurzfristig. Evtl. werde ich erst im nächsten Jahr wieder einen neuen festen Wohnsitz haben.


Das sind ja jetzt erstmal zwei unterschiedliche Folgeprobleme:


Da gibt es die erste Komponente:
Die Verbindung zwischen Unitymedia und meiner Wohnung.

Der Haken ist ja, dass soz. mein Wohnungsanschluss (inkl. der Dosen-Kombi „TV-Radio-MM“ und natürlich auch der guten alten Telefondose) an den Nachkäufer meiner Wohnung geht. Wie kann das Ganze technisch gelöst werden? Die „MM“-Dose der verkauften Wohnung soll ja nicht mehr durch UM „gepatcht“ werden o.ä.
Und es darf ja keinerlei vertragliche Verbindung mehr geben zwischen UM und meiner physischen Wohnadresse (mit der ich ja dann gar nichts mehr zu tun habe, weder als Eigentümer, noch als Mieter oder als „Wohnender“).


Die zweite Komponente:
Das Finanzielle. Vertragsbindungen. Kündigungsfristen.

Unitymedia sagt, ich kann frühestens weit im nächsten Jahr (2021) kündigen. Der Vertrag (2play COMFORT 120, Highspeed-Internetanschluss, HighSpeed Internet-Flatrate, Datenvolumen unbegrenzt, Anschlusstyp DS LITE, Telefon-Flatrate ins dt. Festnetz, Übernahme auf eine andere Adresse/Wohnung nicht möglich) besteht seit dem Jahr 2016.

Gibt es Sonderkündigungsrechte, die der Gesetzgeber einräumt, wenn ein Haushalt komplett aufgelöst wird (soz. ohne „Nachfolge-Haushalt“ oder nur mit temp. „Nachfolge-Haushalten“)?

Was passiert mit meiner FRITZ!BOX, die ich 2016 zusammen mit dem Vertrag abonniert habe? Muss ich die zurückgeben (egal, ob dieses oder erst nächstes Jahr) und wenn ja, wohin soll ich sie schicken?

Also nicht gekauft oder verbilligt erhalten, sondern gemietet. Die wird man zurückgeben müssen, das Nähere sagt Unitymedia. Sie wird dazu einen Rücksendeaufkleber und evtl. sogar einen Karton schicken.

Das andere mit Kündigung musst Du in deinem Vertrag nachlesen. Grundsätzlich müssen Verträge eingehalten werden. Beim Umzug nimmt man den Vertrag zur neuen Anschrift mit wenn das dort technisch möglich ist.
Wie das nun wäre, wenn es das nicht gibt ?

Übrigens, es gibt keine Verbindung Unitymedia mit dem Haus/Wohnung. Mit dir ist der Vertrag geschlossen, er ist an Dich gebunden.
Anders etwa bei Autoversicherung oder Wohngebäudeversicherung, die sind an die Sache gebunden und können bei Verkauf gekündigt werden ohne Frist. bzw. bei Hausversicherung übernimmt der Käufer deine Versicherung.

mfG
duck313

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Hallo,
ich habe hier was zum Thema gefunden.

Bevor du wieder einen DSL Router mietest rechne dir die Kosten aus.
Nach den 24 Monaten kommst du mit einem gekauften oft günstiger.
Es sei denn, er geht direkt nach der Garantie kaputt.

Der Router ist Nebensache. Wenn ich noch ca. 12 x 45.- zahlen müsste, das würde mich aufregen. Das Gerät ist mir wurscht. Ich will nur wissen, wann und wohin sie es haben wollen.
Ich habe jetzt die Verbraucherzentrale eingeschaltet. Ich muss einfach erstmal wissen, wie es weitergeht. Der Verkauf meiner Wohnung steht an.

Laut dem verlinkten Artikel gibt es ein Sonderkündigungsrecht wenn dein DSL Anbieter dir seine vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Standort nicht zur Verfügung stellen kann.

Wäre es nicht zielführender, sich direkt an Unitymedia zu wenden?

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Die waren leider äußerst unkooperativ.

Die gehören ja auch zu Vodafone.

Du meldest denen deinen Umzug:

https://www.unitymedia.de/privatkunden/hilfe_service/wissenswertes/umzug-formular/

Entweder ist am neuen Wohnort die selbe Leistung zum selben Preis verfügbar, dann zieht der Vertrag mit dir um.
Oder die Leistung ist am neuen Wohnort nicht genau so verfügbar. Dann wird dieser Anbieter dir wohl alternative Angebote vorschlagen und auf kundenfeindliche AGB verweisen. Er wird dich ggf. auf DSL verweisen. Das muss dich aber nicht interessieren, denn tatsächlich hast du das Recht, zu kündigen, wenn die selbe Leistung zum selben Preis nicht am neuen Wohnort verfügbar ist. Du musst dann (quasi als Gegenleistung zum vorzeitigen Vertragsende) drei Monate nach dem Umzug weiterhin die Grundgebühr bezahlen, bist dann aber heraus aus dem Vertrag.

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Keine Sorge, es gilt auch für DOCSIS.

Ja, bei Umzug gilt §46 Abs. 8 des TKG:

Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.

Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Ohne Nachfolge-Haushalt - das bedeutet ohne festen Wohnsitz. Nicht gut! Sowas steht z.B. bei Obdachlosen im Ausweis.

Melde dich immer pünktlich beim Einwohnermeldeamt mit dem jeweiligen Wohnsitz an.

Hallo,

Die elektrische Verbindung mag zwar zwischen Deiner Wohnung und Unitymedia bestehen. Der Vertrag besteht aber zwischen Dir als Person und Unitymedia. Beide Seiten haben die Pflicht, den Vertrag zu erfüllen und haben das Recht, dass die jeweils andere Seite ihn erfüllt.

Daraus ergibt sich, dass Du bei einem Umzug Deinen vertrag mitnehmen darfst und musst. Lediglich, wenn Der Vertragspartner seinen Dienst an Deinem neuen Wohnhort nicht zur Verfügung stellen kann, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man nicht planmäßig wohnungslos wird, sondern von einer Wohnung in eine andere umzieht. Entsprechend nimmt man seinen Vertrag von der einen in die andere Wohnung mit.

Und ich wiederhole mich, nur wenn der Anbieter den Vertrag nicht fortführen kann, hat man als Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Wenn man als Kunde den Vertrag nicht fortführen möchte, weil man z.B. zu Personen zieht, die bereits einen Vertrag haben, ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.

Wie schon weiter oben erwähnt: auch der Anbieter hat ein Recht darauf, dass der Kunde seinen Teil des Vertrages erfüllt.

Das ist leider kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages …

Es hätte schon gereicht, mal auf der Seite einer Verbraucherzentrale zu lesen, hier als Beispiel die Verbraucherzentrale NRW.

Grüße
Pierre

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Kann ich verstehen.

Hast Du mit dem Käufer darüber gesprochen?
Braucht der Käufer kein Telefon und kein Internet?

Wäre es nicht am einfachsten, wenn Du gegenüber Unitymedia fristgemäß ordentlich kündigst und mit dem Käufer vereinbarst, daß er die restlichen Monate übernimmt? Privatvereinbarung zwischen Dir und dem Käufer. Du bedienst weiter Deinen Unitymedia-Vertrag, der Käufer erstattet an Dich die monatlichen Kosten.

Wie das dann mit der Telefonnummer aussieht, weiß ich nicht.
Aber wenn Du nach Auszug ohnehin mal hier und mal da wohnen wirst ohne eigenen Anschluß, ist die bisherige Telefonnummer für Dich sowieso weg, dann kann Dir das ja egal sein.

Nach Ablauf der regulären Kundigungsfrist gibt der Käufer den Router an Dich zurück und er kann seinerseits frei entscheiden, bei wem er einen Vertrag abschließen möchte.

Normalerweise bekommen Neukunden einen Bonus. Der fällt dabei flach.

Was darf ich darunter verstehen? Daß die Dich auf den Vertrag und die rechtlichen Grundlagen verwiesen haben?

Um es mal anders zu formulieren, als es die meisten bisher versucht haben: Unitymedia kalkuliert sine Produkte auf den vertraglichen Grundlagen, d.h. vertragliche Laufzeit 24 Monate, wirtschaftliche Laufzeit im Mittel vielleicht 23 Monate. Wenn nun jeder aus dem Vertrag herauskäme, nur weil er umzieht, dann wäre dem Geschäftsmodell schnell die Grundlage entzogen. Aus dem Grund ist es eben nicht so ohne weiteres möglich, sich aus einem Vertrag herauszuwieseln und der Gesetzgeber sieht das genauso.

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Wieso?

xxx

Hallo,

wenn auch ein bischen spät: Danke für die Hinweise.

Grüße und ein schönes WE

TD

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