Vertragsauslauf bei Minijob

Hallo,

Ich habe einen Minijob, der laut Vertrag zunächst auf 5 Monate befristet ist.

Mich würden nun zwei Dinge interessieren:

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet zum Ende der Vertragslaufzeit irgendwelche Angaben zur weiteren Beschäftigung zu machen? Also das er sagt, das der Vertrag verlängert oder nicht verlängert wird? Was ist, wenn er dies nicht tut. Gilt der Vertrag dann automatisch als Verlängert oder als beendet?

  2. Wenn der AG den Vertrag verlängern will, aber der Arbeitnehmer nicht, reicht es dann den neuen Vertrag einfach nicht zu unterschreiben (und ggf. mündlich zu sagen, dass man keine Lust mehr auf den Job hat), oder muß er auch noch zusätzlich schriftlich kündigen und die im Vertrag vorgegebene Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten.
    Also wenn der Vertrag z.B. in 3 Wochen ausläuft und noch kein neuer Vertrag unterschrieben/vorgelegt ist, kann er dann in 3 Wochen sagen „Das wars“ und gut ist?

Vielen Dank

Gruß
Taki

Ein befristeter Vertrag bedarf keiner gesonderten Kündigung. Wenn bis dahin keine Vertragsverlängerung bzw kein neuer Vertrag von beiden Seiten abgeschlossen wurde, endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt und das wars.

Servus,

Der Arbeitnehmer kann in so einer Situation immer versuchen, § 15 Abs 5 TzBfG zu nutzen und schlicht nach Auslaufen des Vertrags weiterhin zur Arbeit erscheinen: Wenn er zeigen kann, dass seine weitere Arbeit mit Wissen des Arbeitgebers stattfindet, wird dadurch der Vertrag „entfristet“ und je nach Betriebsgröße kann er sich damit dem Arbeitgeber ziemlich fest in den Pelz setzen.

Schöne Grüße

MM