Kurz die Situation - Im August 2012 wurde ein VErtrag über die Lieferung von Internet abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, Aufgrund der um 12 Monate längeren Laufzeit erhielt ich einen Rabatt von 50 EUR auf die Installation/Einrichtung.
Im November 2012 stand fest „ich ziehe um“. Mein bisheriger Anbieter kann nicht am neuen Wohnort liefern. Greift hier das Sonderkündigungsrecht gem. telekommunikationsgesetz „3 Moante zum Monatsende“ oder bin ich 24 Monat an den Vertrag gebunden?
Kann mein bisheriger Internetanbieter mir die Gutschrift wieder in Rechnung stellen, weil ich mich ja nicht an den Vertrag halten kann?