Vertragsbeginn mal 2?

Frage ist, was gilt als tatsächlicher, spätest möglicher Kündigungstermin. Problem ist, man hatte zuvor einen S-Vertrag, welcher im Januar abgeschlossen wurde, dieser wurde zu einem M-Vertrag aufgestockt, welcher Mitte April in Kraft trat. Auf der Internetpresenz steht als Vertragsbeginn 15.04, jedoch wurde mir gesagt, dass eine Kündigung spätestens zum 20.10 eingereicht werden müsste. Somit also die Frage, was ist der tatsächliche Vertragsbeginn und somit auch der letztmögliche Kündigungstag? Schon einmal vielen für die erbrachte Mühe und hoffentlich hilfreichen Informationen.

Moin,

da musst du die Unterlagen wälzen, die du zu Vertragsbeginn bzw. zur Vertragsänderung bekommen hast. In aller Regel hast du bei der Vertragsänderung nur einen Tarifwechsel durchgeführt, der die MVLZ unberührt lässt. Damit ist Kündigungstermin der Vertragsbeginntermin + 24 Monate und Kündigungstermin eben 3 Monate vorher.

So ist das fast (1!) immer. Ausnahmen sind aber möglich. Es wäre interessant zu wissen, bei welchem Provider du welchen Vertrag hast. Aus „s“ und „m“ lässt sich nicht viel nehmen. 100%ig steht es aber in den Unterlagen zur Tarifänderung.

Cheers Topper

PS: eine rechtlich bindene Beratung ist das nicht. FAQ 11…! Dazu müsstest du den Sachverhalt mit mehr Fakten und abstrakt im Rechtsbrett posten.

Ich würde, wenn Du sowieso kündigen möchtest, die Kündigung jetzt schon schreiben, mit dem Hinweis, dass die Kündigungsbestätigung binnen 14 Tagen erwartet wird und Termin des letzten nutzbaren Tags genannt wird.
In der Art wie:
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung schriftlich per Brief und nennen Sie mir den letzten Vertragstag, an dem ich meinen Mobilfunk-Vertrag noch nutzen kann.

So weißt Du auch, wann der Vertrag ausläuft.