Vertragsbindung bei Volljährigkeit

Hallo,

meine Frage betrifft einen Vertrag, den Eltern für ihr Kind abgeschlossen haben, als dieses noch minderjährig war. Der Vertrag begründet ein Schuldrecht (Leasingvertrag).

Was ist, wenn sich das Kind nach Eintreten der Volljährigkeit an diesen Vertrag nicht mehr gebunden fühlt? Ist der Vertrag dann nichts mehr wert? Oder durften die Eltern einen solchen Vertrag überhaupt erst gar nicht abschließen? Oder bleibt das Schuldrecht bei den Eltern hängen?

Vielen Dank für jede Antwort!

Eigentlich ja.
Di Eltern können doch nicht unter dem Namen des Kindes einen Vertrag abschliesen, nur unter dem eigenen und eigener Verantwortung.

Die Eltern sind gesetzliche Vertreter ihrer Kinder (§ 1629 Abs. 1 S. 1 BGB). Schließen sie im Namen ihres Kindes einen Vertrag, so wirkt dieser Vertrag für und gegen das Kind (§ 164 Abs. 1 BGB). In bestimmten Fällen ist die Vertretung allerdings ausgeschlossen (§ 1629 Abs. 2 S. 1 BGB in Verbindung mit § 1795 BGB).

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Danke für die schnellen Antworten!

[quote=„Charpentier, post:3, topic:9470086“]
in Verbindung mit § 1795 BGB
[/quote]

Was ist zu verstehen unter „der Erfüllung von Verbindlichkeiten“?

Im konkreten Fall soll ein Anwesen von den Großeltern an die beiden minderjährigen Enkel geschenkt werden. Per Vertrag mit den Eltern als Vormunden ist mit der Schenkung verbunden, dass die Enkel bei Geschäfts- oder Erwerbsunfähigkeit oder auch im Todesfall eines der Großeltern für den Unterhalt der Großeltern/des Längerlebenden mit einem monatlich zu zahlenden Betrag in bestimmter Höhe aufkommen sollen.

Wäre das ein Vertrag über die „Erfüllung von Verbindlichkeiten“? So dass in diesem Fall eine Vertretung der Enkel durch die Eltern gegenüber den Großeltern („Verwandtschaft in gerader Linie“) gesetzeskonform wäre?

Danke im voraus für Eure Mühwaltung!

Und das nennst Du einen Leasingvertrag ?

Nein, das wäre die Begründung einer Verbindlichkeit.

Ohne Notar läuft hier gar nichts. Ich schlage daher vor, einen solchen zu konsultieren.

Klar, das mit dem Notar. Der Leasingvertrag war nur ein (durchaus passendes) Beispiel.
Jedenfalls danke Euch allen

Na hoffentlich lehnt jeder Notar so einen Vertrag ab!
Und was denken sich eigentlich die Eltern, also die Kinder der Schenker dabei ihre Kinder mit so einem Vertrag zu belasten? ramses90

Darf er nicht.

Wäre interessant, was ein Gericht dazu sagt.