Hallo,
meine Frage betrifft einen Vertrag, den Eltern für ihr Kind abgeschlossen haben, als dieses noch minderjährig war. Der Vertrag begründet ein Schuldrecht (Leasingvertrag).
Was ist, wenn sich das Kind nach Eintreten der Volljährigkeit an diesen Vertrag nicht mehr gebunden fühlt? Ist der Vertrag dann nichts mehr wert? Oder durften die Eltern einen solchen Vertrag überhaupt erst gar nicht abschließen? Oder bleibt das Schuldrecht bei den Eltern hängen?
Vielen Dank für jede Antwort!