Vertragshandy weiterverkaufen - Ist die Garantie übertragbar?

Hallo,
ich hab einen Neuvertrag gemacht mit Freenet beim Mediamarkt und dabei ein neues Handy erhalten was ich jetzt bei Ebay weiterverkaufen will (à la … Handy… mit noch 1 Jahr Garantie).
Kann Jemand anderes als ich im Falle eines Falles mit meinem Kaufbeleg/Handyvertrag Garantieansprüche geltend machen?

Ich nutze es nicht. Es aber einen definitiven Wert weil es ja ein Neugerät war.

Das sollte in den Garantiebedingungen stehen. Da hat der Hersteller Handlungsfreiheit.

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oh weh… Die muss ich erst mal finden…
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Der sinnvollsten Weg ist es, wenn der Verkäufer das als „Barverkauf“ bucht. Dann ist auf dem Kaufbeleg kein Name des Käufers genannt.

Ein neues Handy hat die üblichen 2 Jahre Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Sachmängel Haftung (vielleicht besser als „gesetzliche Gewährleistung“ bekannt).

Diese Ansprüche hat stets nur der (Erst-)Käufer gegen den Verkäufer. Der Erstkäufer kann seine Ansprüche aber an seinen Käufer abtreten.
Wenn ein gewerblicher Händler in seinen AGB die Abtretung dieser Ansprüche ausschließt, so ist dies unzulässig und daher unwirksam.
https://openjur.de/u/854355.html

Garantien sind stets freiwillige Zugaben von Herstellern oder Verkäufern und können daher freier gestaltet werden.

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