Ich habe eine DSL-Vertrag bei 1 und 1 abgeschlossen. Laufzeitbeginn sollte der 30.11.2012 sein. Jetzt teilt mir 1 und 1 mit, dass er den Laufzeitbeginn nicht einhalten kann, da es bei der Kündigung bei meinem vorherigen Anbieter Probleme gab. Vorraussichtlicher Beginn bei 1 und 1 ist frühestens der 01.01.2013. Kann ich den Vertrag kündigen?
Wann wurde der Vertrag denn abgeschlossen? Gerade laut Fernabsatzgesetz kann man ja von fast allem ohne weiteres innerhalb von 2 Wochen zurücktreten.
Ansonsten würde ich auch denken das man da mit etwas Druck angesichts der langen Verzögerung bei 1&1 wieder herauskommen sollte. Was hat 1&1 denn dazu gesagt das Sie kündigen wollen?
Sorry,
leider keine Ahnung.
Schöne Grüße und viel Erfolg
Hallo
Sorry aber mit Vertragsgeschichten ist nicht meine Welt. Kann froh sein, das ich mich mit der Technik auskenne. Wenn Dir aber 1+1 geschrieben hat, das du zum 30.11. 12 eine Zusage hast, glaube ich schon das Du aus dem Vertrag rauskommst. Haben sie keine Bestätigung dafür gesendet wir es schwiriger. Aber die Infos sind nur das was ich denke aber nicht genau sagen kann.
Gruß Gerd
Der Vertrag beginnt doch erst am 1/1/13 oder nicht? Noch hast Du nur einen Antrag gestellt. Die Bedienungen sind nicht erfüllt worden, also sollte es möglich sein von dem Auftrag zurück zu treten. Ich würde einfach bei 1&1 anrufen, erklären dass ein Vertragsbeginn ab 1/1 nicht akzeptabel sei, und dann gleich schriftlich den Rücktritt von dem Auftrag hinschicken. Beim Rücktritt, gib bitte unbedingt einen Termin an - ca. 1 Woche ab Versand - für eine Rückantwort mit der Bestätigung, dass der Auftrag storniert würde.
Kümmere mich eher an das technische als an rechtliche, also kann ich nur „unfachmännische“ Rat anbieten. Qualifizierte Rechtsberatung gibts nur bei Rechtsanwälten!
Hallo grüße Dich,
ob Du kündigen kannst erfährst Du am sinnvollsten bei deinem Anbieter, hier 1und1.
Wenn eine früherer Wechsel nicht möglich ist, hat üblicherweise Dein aktueller Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit.
Hat Du online bestellt, kannst Du innerhalb von 14 Tagen jederzeit von Deinem Vertrag zurücktreten ohne Angabe von gründen. Darüber hinaus bietet 1und1 doch aktuell „1 Monat testen“ an, so daß du sogar insgesamt 4 Wochen Zeit hast zurückzutreten.
Grüße
Boris
Hallo Norko68,
sorry das ich jetzt erst antworte.
Man kann zwar einen „Wunschtermin“ angeben, bindend ist dieser aber nicht. Normalerweise fängt der Vertrag erst an zu laufen, sobald dein bisherige Vertragspartner die Leitung freigibt. 1 und 1 kann ja nicht schalten, wenn der bisherige Anbieter die Leitung blockiert.
Das sollte auch in deinem Auftragsformular stehen - wahrscheinlich im „Kleingedruckten“.
Ich würde so vorgehen. Warte die Anschaltung bei 1 und 1 ab und schreibe nach der Anschaltung eine Reklamation mit dem Hinweis das dir das anders zugesagt wurde. In der Regel gibt es eine Kulanz.
Wenn du nämlich nun kündigst, die Portierung deiner Rufnummer vom bisherigen Anbieter auf 1 und 1 schon hinterlegt ist, gibt es mehr Chaos als vorher.
Glaub mir, ich habe selber bei einem der großen Anbieter gearbeitet.
Zur Info: Wenn du keine Rufnummerportierung beantragt hast, dann sieht das ganze etwas anders aus, aber davon gehe ich mal nun nicht aus.
Bei Fragen, immer her damit
OK, vielen Dank für den Tipp, hört sich gut an, ich denke ich werde entsprechend verfahren.
Ok, vielen Dank für die Antwort, ich werde so verfahren, wie du es vorgeschlagen hast.
Gruß Norko68
OK, vielen Dank für die Antwort.
Gruß Norko68
Gerne
OK, vielen Dank für die Antwort.
Gruß Norko68
das mußt du leider mit denen selbst klären, denn ich bin kein Rechtsanwalt oder so.
Guten Morgen !
Im Internet gibt es sehr gute Kündigung Vorlagen.
Auch für 1 X 1
Bitte mit Einschreiben Kundigen !
Hoffe, Sie geholfen zu haben !
Mfg Guy Slambrouck Elektromeister Remscheid